Feinstaubplakette

Seit dem 01.01.2013 gilt in allen bestehenden Umweltzonen in Baden-Württemberg die dritte Stufe der Fahrverbote. Ab diesem Zeitpunkt dürfen in allen Umweltzonen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren.
 
Der Landkreis Breisgau Hochschwarzwald verschickt die Feinstaubplaketten gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro. Dazu ist es erforderlich, dass für jedes Fahrzeug die Gebühr auf ein Konto des Landkreises überwiesen wird und bei der Überweisung folgende Angaben gemacht werden:

- Buchungsnummer 5.6789.000001.0
- Kfz-Kennzeichen
- Name des Fahrzeughalters


Die Plakette wird nach Zahlungseingang mit der Post an die bei der Zulassungsbehörde gemeldete Adresse des Fahrzeughalters versandt.

Fahrzeughalter bzw. Firmen, die über mehrere Fahrzeuge bzw. über Fahrzeugflotten verfügen, müssen daneben eine Aufstellung aller Kfz-Kennzeichen, welche auf diese/diesen zugelassen sind und für die die Voraussetzungen für eine Zuteilung vorliegen, zukommen lassen um den Einzahlungsbetrag entsprechend zuordnen zu können.

Sollten Fahrzeughalter aus anderen Zulassungsbezirken oder aus dem Ausland eine Feinstaubplakette beim Landkreis erwerben wollen, ist es erforderlich, dass der Fahrzeughalter persönlich unter Vorlage des ausländischen Fahrzeugdokuments vorspricht.