Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs
Beschreibung
Sie möchten ein zugelassenes, gebrauchtes Fahrzeug aus Deutschland nach Erwerb oder Umzug umschreiben lassen.
Sie möchten ein zugelassenes, gebrauchtes Fahrzeug aus Deutschland nach Erwerb oder Umzug umschreiben lassen.
Die Umschreibung ist unverzüglich nach Erwerb oder Umzug erforderlich.
Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise für Zulassungen für Ehepaare, Minderjährige, Firmen oder Vereine und Zulassungen mit Steuervergünstigungen.
Ab dem 1. Oktober 2019 können Sie das bisherige Kennzeichen von einem anderen Zulassungsbezirk in den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mitnehmen.
Rechtsgrundlage | § 15 i.V.m. § 75 FZV |
Kosten | ab 24,20 Euro |
Online | Terminreservierung |