Zulassung mit Steuervergünstigung bzw. -befreiung

Laut § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) besteht die Möglichkeit, für bestimmte Fahrzeuge eine Steuervergünstigung/-befreiung zu beantragen.

Beispiele:

  • Anhänger oder Ackerschlepper, die ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden
  • Fahrzeuge, die auf eine schwerbehinderte Person zugelassen werden


Nähere Informationen erhalten Sie beim Hauptzollamt Singen, zentrales Service-Telefon 0351 44834-550 oder über unsere Hotline, Telefon 0761 2187-6333.