Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Lebensmittelbereich
Mögliche Formate
Präsenz / im Gesundheitsamt
- Einzel- und Gruppenbelehrung: Terminvereinbarung notwendig!
- Minderjährige benötigen immer eine Präsenzbelehrung.
- Info-Telefon 0761 2187-3225
- Präsenz-Belehrungen sind aktuell in Deutsch und Englisch möglich. Für andere Sprachen bitte Übersetzer mitbringen.
Online
- Online-Belehrung in deutscher Sprache (service-bw)
Wichtig!
Gebühren
Die Gebühr für die Belehrung beträgt 34 Euro. Vor Ort ist nur Barzahlung möglich!
- Ehrenamt/Praktikum: Wenn für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten ohne finanziellen Profit eine Belehrung erforderlich ist, ist diese gebührenfrei. Die Belehrung ist außerdem gebührenfrei für Personen, die ein Praktikum absolvieren.
Bitte beachten Sie: der Nachweis einer Belehrung für ein Praktikum im Online-Verfahren kann momentan nur für eine Praktikumsdauer von max. einem Jahr ausgestellt werden. Bei längerer Dauer muss hier dann erneut das Verfahren durchlaufen werden.
Wird die Belehrung nach § 43 im Anschluss an ein Praktikum oder eine ehrenamtliche Tätigkeit für eine gewerbliche Tätigkeit benötigt, für die ein Verdienst erzielt wird, kann die Bescheinigung auf Antrag entweder umgeschrieben werden oder das Verfahren der Online-Belehrung wird erneut durchlaufen. In beiden genannten Fällen ist dann die Gebühr von 34 Euro zu entrichten.
Minderjährige
Personen unter 18 Jahren benötigen eine Erklärung des Erziehungsberechtigten über die Tätigkeitserlaubnis ihres Kindes. Daher ist für Minderjährige die Belehrung aktuell nur in Präsenz möglich.
Kontakt
Fachbereich Gesundheitsschutz
Sautierstraße 30
79104 Freiburg im Breisgau
Telefon 0761 2187-3225 (Servicenummer für Belehrungen nach § 43 IfSG)
E-Mail gesundheitsschutz@lkbh.de
Fax 0761 2187-3299