Landesförderung "Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum": fast drei Millionen Euro für Projekte im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Für insgesamt 49 Projekte aus 20 Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald stehen im Jahr 2023 über 2.9 Millionen Euro an Fördermitteln aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, kurz ELR, zur Verfügung. Das geht aus der Programmentscheidung hervor, die das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg jetzt bekannt gegeben hat. Mit dieser Fördersumme kann insgesamt ein Investitionsvolumen von rund 23,7 Millionen Euro angestoßen werden.

Mit dem ELR hat das Land ein umfassendes Förderangebot für die integrierte Strukturentwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Die Förderkriterien passen sich an gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen an. So wird mit der wachsenden Bedeutung des Klimaschutzes insbesondere die Bauweise mit CO2 -speichernden Baustoffen wie zum Beispiel Holz gefördert. Im Mittelpunkt des ELR stehen Themen, wie zeitgemäße Wohnangebote, Innenentwicklung der Kommunen, lebendige Ortskerne, eine wohnortnahe Versorgung und regionale Baukultur.
 
Die hohe Nachfrage nach Wohnraum zeigt sich auch in den Anträgen. 38 Projekte sind im Schwerpunkt Wohnen geplant, so zum Beispiel die umfassende Modernisierung eines historischen Wohngebäudes oder die Umnutzung eines teilweise leerstehenden denkmalgeschützten Hofes zu Wohnraum.
 
In den Bereichen Arbeiten und Grundversorgung werden insgesamt neun Projekte mit einem Volumen von über 980.000 Euro gefördert. Projekte wie der Umbau einer Dorfgaststätte oder der Neubau eines Betriebsgebäudes für einen Haustechnikbetrieb in Holzbauweise fallen unter Grundversorgung.
 
Fast 35 Prozent der Projekte erhalten den sogenannten "Holzzuschlag" für die überwiegende Verwendung von CO2-speichernden Baustoffen in der neuen Tragwerkskonstruktion. Das spiegelt den hohen Stellenwert des Holzbaus und den Wunsch nach Klimaschutz in der Region wider.
 
Das ELR wird in den Kommunen aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gerne und regelmäßig in Anspruch genommen. Vorhabenträger können Privatpersonen, Unternehmen, Vereine oder auch die Kommune selbst sein. Anträge sind über die jeweils zuständige Gemeinde einzureichen. Diese ist daher üblicherweise die erste Ansprechperson für Projektträger. Die Programmausschreibung für das nächste Jahr erfolgt in der Regel im Frühsommer.
 
Nähere Informationen zum ELR finden sich auf der Internetseite des Ministeriums.
  

ELR im LRA