Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Ausschreibung zum Jahresprogramm 2024

Klimaschutz und Klimaanpassung mehr denn je im Fokus der Förderung

Mit dem Ziel der Landesregierung, den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren und den Folgen des Klimawandels auf allen Ebenen entgegenzuwirken erhält das ELR durch die jüngst veröffentlichte Programmausschreibung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine neue klimapolitische Ausrichtung.

Da die strukturelle Entwicklung des Ländlichen Raums häufig mit Gebäudenutzung und -umbau verbunden ist, können hier wirkungsvolle Akzente gesetzt werden. Im Fokus steht die Nutzung vorhandener Bausubstanz. Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind ab diesem Programmjahr nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (z.B. Holz) besteht. Ist dieses Kriterium erfüllt, wird in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung gewährt, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
 
Projektträger im ELR können Vereine, Unternehmen, Privatpersonen sowie die Kommunen sein.  Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2024 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.
 
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm werden über die Städte und Gemeinden bis zum 29. September 2023 eingereicht.
Eine frühzeitige Absprache mit der zuständigen Stadt/Gemeinde wird empfohlen. Meist legt die Stadt oder Gemeinde einen früheren Abgabetermin fest, um eingegangene Anträge vor Einreichung zu prüfen.
 
Bei Fragen rund um das Förderprogramm steht Ihnen das ELR-Team des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald zur Verfügung: Im Internet unter www.lkbh.de/elr oder direkt telefonisch unter 0761 2187-5317 oder -5302
 
Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und Antragsverfahren