Ausweisung eines Wasserschutzgebietes für die Tiefbrunnen Spitzenwäldele und Schorren in Umkirch

Die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald hat eine Rechtsverordnung für die Ausweisung des Wasserschutzgebietes für die Tiefbrunnen Spitzenwäldele und Schorren in Umkirch erlassen.

Das Wasserschutzgebiet gewährleistet zusammen mit Schutzzonen und dazugehörigen Schutzbestimmungen den Schutz des Grundwasservorkommens zur Trinkwassernutzung im Einzugsgebiet der Tiefbrunnen.
 
Nach einer umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist für die Untere Wasserbehörde ein solcher Erlass für die Sicherung der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Umkirch aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit erforderlich, da das Wasservorkommen schutzbedürftig und schutzfähig ist und die Festsetzungen verhältnismäßig sind.
 
Die Rechtsverordnung ist in den Mitteilungsblättern der Stadt Freiburg und der Gemeinde Umkirch verkündet und tritt am 18. Februar 2023 in Kraft.
 
Die Rechtsverordnung sowie die dazugehörigen Schutzgebietskarten können bei der Stadt Freiburg und der Gemeinde Umkirch eingesehen werden.
 
 

(Erstellt am 21. Februar 2023)