Neuer historischer Grenzstein auf der Gemarkungsgrenze zwischen Auggen und Neuenburg
Historische Grenzsteine sind immer ein Hingucker. Doch leider fallen über die Jahre immer wieder und immer mehr historische Grenzzeichen egal ob Gemeinde- oder Flurstücksgrenzsteine weg. Was oft nicht bekannt ist: Die jeweiligen Eigentümer können fehlende Grenzzeichen jedoch auf Antrag wieder setzen lassen. So auch im Fall eines Grenzzeichens auf der der Gemeindegrenze zwischen Neuenburg und Auggen. Beide Gemeinden wünschten sich an der Stelle die Ausarbeitung des Grenzsteins nach historischem Vorbild.
Die Lage des Grenzzeichens wurde im Zuge einer Grenzfeststellung durch den Fachbereich Vermessung und Geoinformation des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald mittels modernster GNSS-Messtechniker zentimetergenau bestimmt und die Vermessung und Abmarkung für das Liegenschaftskataster dokumentiert. Der Grenzstein ist nun entlang des Weges der Gemeindegrenze im Gewann Zunftacker sichtbar. Die feierliche Inbetriebnahme erfolgte im Beisein von Auggens Bürgermeister Ulli Waldkirch, dem stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Neuenburg, Christoph Ziel, dem Steinmetz Bastian Bischoff von der ausführenden Firma Johannes Abel aus Auggen und dem Leiter des Vermessungsbezirks West des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, Michael Krahl.
Vor der ersten badischen Katastervermessung im 19.Jahrhundert wurde der damaligen Verlauf Gemarkungsgrenzen mit großen, oftmals behauenen Steinen abgemarkt und damit festgelegt. Auf diesen Grenzsteinen wurden die Wappen, als Hoheitszeichen der angrenzenden Gemarkungen, oft mit einer Nummer ergänzt und der Verlauf der Grenze dargestellt. Viele dieser Kulturzeugen und Kleindenkmäler erfüllen noch heute ihren ursprünglichen Zweck als Grenzzeichen.
Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen besitzen noch immer einen hohen Stellenwert. Sie definieren die Ausdehnung und Zuständigkeit der jeweiligen Gebietskörperschaften und dienen zugleich für die Gemarkungsgebiete als Nummerierungsbezirk für Grund- und Flurstücke. Die Gemeindegebiete sind in ihrer räumlichen Ausdehnung im Liegenschaftskataster durch Messungen beschrieben und eindeutig festgelegt.