Landesweite Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Geflügelhaltungen

Seit September 2021 kam es in Deutschland zu mehr als 1.900 Ausbrüchen von Geflügelpest. Allein in diesem Jahr gab es bereits elf Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln in Baden-Württemberg.
 
Um das gehaltene Geflügel vor einer Ansteckung zu schützen, hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, kurz MLR die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleine Geflügelhaltungen angeordnet.

Diese sehen für alle Haltungen von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen unter anderem vor, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte der Vögel gegen unbefugten Zutritt zu sichern sind. Ställe oder die sonstigen Standorte der Vögel dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden.
 
Schutzkleidung muss nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegschutzkleidung unschädlich beseitigt werden. Nach jeder Einstallung oder Ausstallung der Vögel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften und der Verladeplatz und frei gewordenen Stallungen zu reinigen und zu desinfizieren.
 
Eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung ist durchzuführen und hierüber müssen Aufzeichnungen gemacht werden.  Zudem muss eine Einrichtung zum Waschen der Hände sowie zum Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe betriebsbereit sein.
  
Fragen können auch per E-Mail an das Veterinäramt des Landratsamtes gerichtet werden unter der Adresse vetamt@lkbh.de.
 

Zugehörige Informationen