Überwachungszone der Afrikanischen Schweinepest betrifft auch Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Landratsamt erlässt entsprechende Allgemeinverfügung

Ein landwirtschaftlicher Betrieb im Landkreis Emmendingen ist vom Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen. Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte den Verdachtsfall bestätigt. Das Landratsamt Emmendingen hat sogenannte Schutzzone und Überwachungszone um den Betrieb eingerichtet, in dem es zu dem Ausbruch kam und in dem mehrere Tiere verendet waren.

Um den betroffenen Betrieb gilt eine Sperrzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern und eine sich daran nach außen anschließende Überwachungszone mit einem äußeren Radius von mindestens zehn Kilometern ein.
Die Sperrzone im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wird an den Hauptzufahrtswegen beschildert mit: „Afrikanische Schweinepest – Überwachungszone“
 
Die Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald umfasst folgende Gebiete:
 
Die Gemarkungen der Gemeinden Eichstetten und Bötzingen vollständig, die Gemarkungen der Gemeinde Ihringen nördlich der L 114 ohne den Ortsteil Wasenweiler und die Gemarkungen der Gemeinde Vogtsburg ohne die Ortsteile Achkarren und Bickensohl.

In der Sperrzone ist das Verbringen von Schweinen in bzw. aus den Betrieben verboten. Dies gilt unter anderem auch für Märkte mit Schweinen sowie jegliches Zusammenführen von Schweinen. Dies gilt auch für das Verbringen von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen aus Schlachthöfen oder Wildverarbeitungsbetrieben. Tierische Nebenprodukte und Gülle, Mist und Einstreu von Schweinen dürfen ebenfalls nicht aus den Betrieben verbracht werden. Ausnahmen sind nur unter strengen Auflagen möglich. Betroffene Tierhalter können sich an das zuständige Landratsamt wenden.

Alle weiteren Einzelheiten finden sich in der Allgemeinverfügung vom 27. Mai 2022 (448 KB).