Import eines Gebrauchtfahrzeugs aus einem EU-Land
Beschreibung
Ein gebrauchtes Fahrzeug soll aus einem EU-Land eingeführt werden.
Benötigte Unterlagen
- ausländisches Fahrzeugdokument
- ausländische Kennzeichen (falls vorhanden)
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Papier oder Datenbestätigung mit Bild des Typenschildes oder bei nicht EG-getypten Fahrzeuges ein Gutachten gemäß § 21 StVZO
- Umsatzsteuererklärung*
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, ggf. gültige Sicherheitsprüfung**
- elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB)
- aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- bei Bevollmächtigung durch Dritte: schriftliche Vollmacht sowie gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Ausweiskopie des/der Unterschriftsberechtigten, z. B. Geschäftsführer
- Identifizierung des Fahrzeuges durch eine technische Prüfstelle oder durch die Zulassungsbehörde (§ 14 Abs. 8 FZV).
- SEPA-Mandat (Kfz-Steuer-Einzugsformular)
(724 KB)
Wichtige Informationen
* Ist das Fahrzeug nicht älter als sechs Monate oder hat es nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt, müssen Sie bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgeben. Diese wird durch uns an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung der Umsatzsteuer weitergegeben.
** Die Untersuchung nach § 29 StVZO ist erforderlich, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 StVZO zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen (z.B. Pkw i.d.R. nach 3 Jahren, Motorräder i.d.R. nach 2 Jahren).
Für Fahrzeuge aus dem Ausland existieren völlig unterschiedliche Bedingungen und Unterlagen. Wir empfehlen daher zunächst die telefonische Kontaktaufnahme mit der Kfz-Zulassungsstelle unter der Telefonnummer 0761 2187-6333.
Rechtsgrundlage | § 6 i.V.m. § 8 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) |
Kosten | ab 50,00 Euro |
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