Europäischer Sozialfonds Plus
ESF Plus-Förderung im Förderbereich Arbeit und Soziales: Informationen zur Bürgergeld-Pauschale und zu den förderfähigen Ausgaben
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg weist in einem Rundschreiben vom 20. März 2023 darauf hin, dass die ALG II-Pauschale zur Bürgergeld-Pauschale wird. Zudem wird auf die Möglichkeit der aktiven Kofinanzierung für Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III für die regionale Förderung hingewiesen.
Aktuelle Ausschreibung
Der ESF-Arbeitskreis für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat einen regionalen Einzelaufruf zum spezifischen Ziel h)
"Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen"
beschlossen und am 06.04.2023 als öffentliche Ausschreibung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald veröffentlicht.
Auftraggeber: | Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg im Breisgau |
Fördersumme 2024: | 177.086 Euro |
Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung: |
Durchführung von ESF Plus-Projekten im Jahr 2024 gemäß den Vorgaben der Regionalen Arbeitsmarktstrategie für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald für das Programmjahr 2024 |
Abgabe der Anträge: | L-Bank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe |
Fristablauf für Einreichung der Anträge: | 31. Mai 2023 in Schriftform bei der L-Bank |
Weitere Informationen sind der Regionalen Arbeitsmarktstrategie (3,2 MB) zu entnehmen.
Projektanträge sind über das webbasierte ESF-Antragsverfahren ELAN zu stellen. Die Registrierung für das Online-Antragsverfahren und wichtige Informationen zur Antragstellung befinden sich unter www.esf-bw.de.
Hintergrundinformationen
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der neuen Förderperiode 2021-2027 das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung.
Ein wichtiges Ziel des ESF Plus ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte, die EU-Grundrechtecharta und die UN-Behindertenrechtskonvention in die Praxis umzusetzen. In Baden-Württemberg konzentriert sich der ESF Plus dazu insbesondere auf die Förderung von nachhaltiger Beschäftigung, lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und Bekämpfung von Armut.
Der Rahmen der ESF Plus-Förderung in Baden-Württemberg wird durch das ESF Plus-Programm des Landes Baden-Württemberg definiert. Innerhalb dieses Rahmens gibt es einerseits Förderangebote des Landes sowie die regionale Förderung auf Landkreisebene. Das der regionalen Förderung in der Förderperiode 2021 bis 2027 zugrundeliegende spezifische Ziel „h)“ des ESF Plus-Programms ist die „Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen“.
In der neuen Förderperiode 2021 bis 2027 steht dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ein regionales ESF Plus-Mittelbudget in Höhe von jährlich 192.960 Euro zur Verfügung. Dieses Budget dient regionalen Projekten der Arbeitsmarktförderung im Landkreis in Übereinstimmung mit den vom Land definierten spezifischen Zielen des ESF Plus-Programms. Die vom ESF-Arbeitskreis jährlich überarbeitete und beschlossene Arbeitsmarktstrategie für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist der inhaltliche Maßstab für die regionalen Projekte sowie die Vergabeentscheidungen des ESF-Arbeitskreises im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
Wer wird gefördert?
Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen können ESF Plus-Fördermittel beantragen, indem sie sich auf einen aktuellen Projektaufruf bewerben oder einen Antrag in einem Förderprogramm stellen. Privatpersonen können nicht gefördert werden.
Wie wird gefördert?
Der ESF Plus gewährt keine Vollfinanzierung von Maßnahmen, sondern beteiligt sich an den Gesamtkosten eines Vorhabens ("Kofinanzierung"). Die restlichen Mittel steuern der Projektträger oder andere private bzw. öffentliche Finanzierungsquellen bei. Die EU trägt mit 40% zu den Gesamtausgaben des Fonds bei.
Wie läuft das Verfahren im Grundsatz ab?
Interessierte, die im auf das aktuelle Jahr folgenden Kalenderjahr ein Projekt entsprechend den inhaltlichen Schwerpunkten der regionalen Arbeitsmarktstrategie des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald durchführen möchten, können bis zum 31.05.2023 Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg beantragen. Antragsformulare sowie nähere Hinweise und Erläuterungen können auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg unter www.esf-bw.de abgerufen werden. Insbesondere sind dort Informationen zu Antrags- und Abrechnungsmodalitäten sowie aktuelle Auswahlkriterien hinterlegt. Die Bewertung und Auswahl der eingegangenen Förderanträge erfolgt in einem Rankingverfahren durch den regionalen Arbeitskreis. Die L-Bank bescheidet dann die eingegangenen Anträge.

Ihre Ansprechpartner
Klimaanpassung, Arbeitsmarktförderung
Leiter Fachbereich Wirtschaft und Klima