Erziehungsberatungsstellen im Landkreis

Für Sie zuständig

Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gibt es drei Beratungsstellen mit regionaler Zuständigkeit. Die für Ihren Wohnort zuständige Beratungsstelle finden Sie hier:

  

   

"Ich wollte immer schon mal wissen, was ihr so macht."

  

Die Beratungsstelle des Landratsamtes in Müllheim

Wir sind zuständig für die Gemeinden Auggen, Badenweiler, Bad Krozingen, Ballrechten-Dottingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim, Heitersheim, Müllheim, Münstertal, Neuenburg, Staufen und Sulzburg.

Unser Flyer: wer wir sind, was wir machen (999 KB)

Jede Familie durchläuft in ihrem Zusammenleben verschiedene Phasen mit gemeinsamen schönen und krisenhaften Momenten. Beim Heranwachsen müssen Kinder und Jugendliche vielfältige Entwicklungsaufgaben meistern und werden durch ihre Eltern und andere Bezugspersonen begleitet. Alle daran Beteiligten brauchen dabei manchmal Unterstützung. In Deutschland hat jede Familie mit Kindern unter 21 Jahren ein Recht auf kostenfreie und vertrauliche Beratung, Information und Begleitung, auf Wunsch auch anonym. Die Beratungsstellen nehmen sich Zeit für Ihre Anliegen, beraten Sie individuell, informieren über mögliche Hilfen und begleiten Sie dabei, neue Lösungswege zu entdecken und auszuprobieren.
  

Beratung, Information und Begleitung für

  • Eltern (-paare, alleinerziehende, in Trennung lebende) und andere Erziehende
  • Familien (wie Klein- und Groß-, Patchwork- und Regenbogenfamilien)

ist möglich

  • bei Unsicherheiten in Erziehungs- und Entwicklungsfragen
  • bei Sorgen und Ängsten um die Kinder
  • bei Fragen zu Kindergarten, Schule und Ausbildung
  • in Familienkonflikten
  • bei Trennung und Scheidung

Kinder und Jugendliche, sowie junge Erwachsene können sich mit ihrer Familie, aber auch alleine melden bei Fragen, Unsicherheiten, Ängsten und Konflikten. Diese können sich auf die eigene Person beziehen oder auf den Umgang mit Eltern, Familie oder dem sozialen Umfeld.

Für Fachkräfte aus den Bereichen Medizin, Kinder- und Jugendhilfe und Bildung/Schule stehen Mitarbeitende der Beratungsstellen sowohl zu den oben genannten Fragestellungen zur Verfügung (anonyme Fallbesprechung), als auch bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (IeF).