Was sind die „dualen Systeme“ und warum ist die Sammlung privatwirtschaftlich organisiert?
Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung Anfang der 90er Jahre sind die Stadt- und Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nicht mehr für die Erfassung und Verwertung von „leichten“ Verkaufsverpackungen verantwortlich. Die Verantwortung wurde den Herstellern und Vertreibern dieser Verpackungen übertragen, mit dem Ziel, die Recyclingquote zu steigern. Hierzu wurde daraufhin das Duale System Deutschland (DSD) gründet. Besser bekannt ist deren Logo, der Grüne Punkt. Es werden von der Abfallwirtschaft keine Gebühren für die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen erhoben. Vielmehr bezahlt der Verbraucher bereits beim Kauf der Produkte einen gewissen Anteil für die Entsorgung und Verwertung der leeren Verpackung. Das Unternehmen mit dem Namen Duales System Deutschland hatte bis 2003 eine Monopolstellung. Diese wurde jedoch vom Bundeskartellamt gekippt. Seither sind weitere hinzugekommen. Die „dualen Systeme“ organisieren bundesweit die Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen für Industrie und Handel. Aktuell haben die „dualen Systeme“ die Firma Remondis aus Freiburg mit der Sammlung der Gelben Säcke in unserem Landkreis beauftragt. Für 2024 wurde die Sammlung in unserem Landkreis durch die „dualen Systeme“ neu ausgeschrieben; die Firma Remondis hat auch hier den Zuschlag bekommen.
Ab wann werden die Tonnen verteilt?
Die Erstverteilung erfolgt von Oktober 2023 bis Januar 2024.
Müssen Gewerbebetriebe eine gelbe Tonne nutzen?
Grundsätzlich müssen auch Gewerbebetriebe und vergleichbare Institutionen eine gelbe Tonne nutzen, sofern bei ihnen - vergleichbar wie bei privaten Haushaltungen - typischerweise lizenzierte Verkaufsverpackungen anfallen - beispielsweise in Aufenthalts- und Pausenräumen, Küchen oder Kantinen. Dies gilt auch, wenn der Gewerbebetrieb bzw. die vergleichbare Institution Endverbraucher der Waren aus Verkaufsverpackungen ist.
Das Verpackungsgesetz enthält eine beispielhafte Aufzählung, welche Gewerbebetriebe und vergleichbare Institutionen eine gelbe Tonne nutzen müssen.
Demnach gehören unter anderem Gaststätten, Hotels, Raststätten und Kantinen aber auch Verwaltungen, karitative Einrichtungen sowie Kinos, Opern und Museen zu den betroffenen Gewerbebetrieben; diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Ferner zählen hierzu auch landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle im Leerungsrhythmus mit einem maximal 1,1 Kubikmeter großen Sammelbehälter abgeholt werden können.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite sowie im Verpackungsgesetz §3 Abs. 11.
Anfallstellen, die Haushalten vergleichbar sind:
Welche Größen gibt es?
Für Gewerbebetriebe stehen im Regelfall Rollcontainer mit 1,1 Kubikmeter Fassungsvermögen (entspricht ca. 15 Säcken) zur Verfügung. Auf Antrag werden auch Tonnen mit 240 Liter Fassungsvolumen gestellt.
Wie erhält mein Betrieb eine gelbe Tonne?
Gewerbebetriebe und vergleichbare Institutionen müssen die gelbe Tonne selbst direkt beim zuständigen Entsorgungsbetrieb Remondis beantragen.
Was kostet die gelbe Tonne?
Die gelbe Tonne wird im Regelfall kostenfrei gestellt und nicht über die Abfallgebühren finanziert.
Wie oft erfolgt die Leerung?
Die Abfuhr erfolgt ab dem Jahr 2024 alle 3 Wochen und nicht wie bisher alle 2 Wochen. Bitte beachten Sie, dass durch den geänderten Leerungsrhythmus mehr Verpackungsabfälle pro Abfuhr bei Ihnen anfallen werden.
Was ist, wenn mein Betrieb mehr Verpackungsabfall hat?
Sollte einmal mehr Verpackungsabfall anfallen, so können Sie diesen ausnahmsweise auch in einem transparenten Sack neben der Tonne bereitstellen. Wenn Sie regelmäßig mehr Verpackungsabfall haben, sollten Sie eine zusätzliche Tonne beim Entsorgungsunternehmen direkt beantragen.
Achtung: Für landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe gilt nach § 3 Abs. 11 VerpackG eine Mengengrenze von 1,1 Kubikmeter (sog. Mengenkriterium). Weitere Tonnen können nicht ohne weiteres beantragt werden.
Kann ich die Tonnengröße wechseln?
Bis zum 31.03.2024 ist ein Wechsel der gelben Tonne nicht möglich. Grund dafür ist, dass der beauftragte Entsorger während der Erstverteilung mit der Auslieferung der Tonnen ausgelastet sein wird. Spätere Änderungen werden dann direkt über den beauftragten Entsorger beantragt und nicht über die ALB.
Gibt es auch künftig noch kostenfreie gelbe Säcke?
Die gelben Säcke werden im gesamten Landkreis abgeschafft und ab dem 01.07.2024 nicht mehr bei der Abfuhr mitgenommen.
Und wenn sehr große Verpackungsmaterialien nicht in die Tonne passen?
Sollten Verpackungsabfälle nicht einfach zu zerkleinern sein, können Sie diese in einem transparenten Sack neben der Tonne bereitstellen. Verpackungsstyropor (z. B. Formteile um ein Fernsehgerät) können Sie zusätzlich kostenfrei an den Regionalen Abfallzentren in Eschbach und Titisee-Neustadt abgeben. Siehe hierzu auch den Punkt „Was ist, wenn mein Betrieb mehr Verpackungsabfall hat?“.
Was gehört in die gelbe Tonne?
Ausschließlich Leichtverpackungen wie auch beim gelben Sack aus Aluminium, Plastik, Metallen, Styropor und Verbundmaterialien. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite und auf der Rückseite Ihres Abfallkalenders.
Gewerbliche Verpackungen (Transport- und Umverpackungen, wie beispielsweise Stretchfolien von Paletten oder Umreifungsbänder) sowie gewerbliche Kunststoffe aus Produktion und Technik gehören NICHT in die gelbe Tonne.
Können die Abfälle lose in die gelbe Tonne?
Sie können Ihre Verpackungsabfälle lose oder in transparenten Beuteln in die gelbe Tonne füllen.
Muss ich Verpackungen vorher ausspülen?
Ausspülen ist nicht nötig – „löffelrein“ genügt.
Darf ich die Abfälle in der Tonne zusammenpressen?
Sie dürfen die Abfälle in der Tonne leicht verdichten, sodass es die Leerung nicht erschwert. Eine intensive Nachpressung, insbesondere mit Hilfsmitteln, ist nicht erlaubt.