Informationen für Arbeitgeber

Hilfen für überschuldete Mitarbeiter ​

Pfändungstabelle

Die Pfändungstabelle gilt für Pfändungen von Lohn und Lohnersatzleistungen an der „Quelle“, d. h. beim Arbeitgeber, beim Rententräger, der Krankenkasse usw.
Für die Höhe des pfändbaren Betrages sind der Nettolohn und die Anzahl der Unterhaltspflichten entscheidend.

Der Nettolohn steht in Schritten zu je 10 Euro in den ersten beiden Spalten. Der pfändbare Betrag wird in den Spalten rechts davon abgelesen, abhängig von der Zahl der Unterhaltspflichten.

Unterhaltspflicht besteht für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, eigene Kinder und ggfs. die Eltern.