In Friedenweiler startet der Ausbau des Zweckverbands Breitband für die sogenannten „weißen Flecken“
Am 24. Juli 2024 fand der Spatenstich für den Glasfaserausbau der unterversorgten Adressen in Friedenweiler statt. Insgesamt umfasst das Gebiet für die Anbindung der sogenannten weißen Flecken eine 15,5 Kilometer lange Trasse mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 7,5 Millionen Euro. Zugleich beinhaltet es das Upgrade graue Flecken, damit können weitere Adressen als ursprünglich vorgesehen in Friedenweiler gefördert ausgebaut werden. Mit dem Bau beginnt das Unternehmen EHE Infratec GmbH Ende August 2024.
Für diesen Meilenstein trafen sich neben dem Verbandsvorsitzenden des Zweckverbands Breitband Breisgau-Hochschwarzwald, Landrat Christian Ante, Bürgermeister Josef Matt sowie das beauftragte Ingenieursbüro Gutmann GmbH, das Bauunternehmen EHE Infratec GmbH und Vodafone GmbH als Betreiber des Verbandsnetzes.
Mit der Glasfaser kommt die grundlegende Infrastruktur für das schnelle Internet nach Friedenweiler. „Friedenweiler ist Teil eines millionenschweren Ausbauprojekts im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Eine komplett neue Infrastruktur wird aufgebaut und ein durchgängiges funktionierendes Netz geschaffen. Damit kann die Gemeinde Friedenweiler bald gigabitfähig an das weltweite Netz anschließen“, gab Verbandsvorsitzender Landrat Christian Ante bekannt. Bürgermeister Matt ergänzte: „Wir haben schon geglaubt, es ist nicht mehr möglich, einen Baubeginn zum Start des Breitbandausbaus zu erhalten. Und trotzdem freuen wir uns jetzt dann doch, dass es losgeht“.
Für das Vorhaben des Zweckverbands Breitband in Friedenweiler haben Bund und Land Zuwendungen in vorläufiger Höhe bewilligt. Betreiber des Verbandsnetzes ist Vodafone GmbH. Das Netz verbleibt im Eigentum des Zweckverbands Breitband Breisgau-Hochschwarzwald.
Der kommunale Breitbandausbau wird über Förderprogramme von Bund und Land unterstützt. Das Land fördert den Backbone-Ausbau über das Landesförderprogramm und ergänzt durch eine Kofinanzierung die Zuwendungen des Bundesförderprogramms Breitband für das Ortsnetz. Hierdurch gewährleisten die Zuwendungsgeber eine Förderung von 90% der förderfähigen Baukosten im Ortsnetz. Es verbleibt ein kommunaler Plicht-Eigenanteil von mindestens 10% für die Gemeinden, wobei der Zweckverband Breitband zunächst vollständig die Vorfinanzierung übernimmt.
Breitbandausbau ist Aufgabe des Marktes und stellt von Seiten der öffentlichen Hand eine ausschließlich freiwillige Leistung dar. Nach EU-Gesetzgebung ist sie nur dort zulässig, wo ein Marktversagen besteht. Über den Bau einer eigenen Glasfaserinfrastruktur investieren die Gemeinden mit dem Verband in ihre Zukunft. Den Betrieb darf nach EU-Gesetzgebung nur ein privates Unternehmen leisten.