Fachbereich Gewerbeaufsicht

Service

Arbeitsschutz

Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung

Der Betreiber einer Anlage zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken hat der zuständigen Behörde den Betrieb der Anlage nach § 3 Absatz 3 NiSV spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Für Anlagen, die am 31. Dezember 2020 bereits betrieben wurden, hat die Anzeige bis spätestens 31. März 2021 zu erfolgen.
Befindet sich ihre Anlage im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, kann das unten verlinkte Anzeige-Formular ausgefüllt per Post oder Mail an die Gewerbeaufsicht geschickt werden.

Aktualisierung: Vorschriften, die die Anforderungen zur Fachkunde betreffen, treten nun erst am 31. Dezember 2022 in Kraft.
Somit hat der Betreiber einer Anlage gemäß § 4 NiSV ab dem 31. Dezember 2022 sicherzustellen, dass Personen, die eine Anlage anwenden, über die erforderliche Fachkunde verfügen (dies gilt sowohl für neue als auch für bestehende Anlagen). Ab dem 31. Dezember 2022 sind den Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV Nachweise über die Fachkunde aller Personen, die die angezeigte Anlage anwenden, beizufügen (zuvor sind diese Nachweise nur auf ausdrückliches Verlangen der Behörde vorzulegen).

Kampfmittel

Arbeitszeitgesetz

Bauen und Sanieren

Beschwerden

Gefahrstoffe

Niederschlagswasser

Antrag und Merkblatt auf wasserrechtliche Erlaubnis für Niederschlagswasser
Ob ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis von Niederschlagswasser gestellt werden muss, ist in der Verordnung über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser des Umweltministeriums geregelt. Muss für einen Bauantrag ein Antrag gestellt werden, darf die Baufreigabe erst erfolgen, wenn die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist.

Fachbehörden und Verbände

Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

  • www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de
  • Formulare
    (Abfallrecht, Arbeitsschutz, Arbeitszeitgesetz, Baurecht, Chemikalien-Klimaschutz, Gefahrstoff, Immissionsschutz, Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, Sprengstoffrecht, Strahlenschutz und Wasserrecht)
  • Merkblätter
    (Abfallrecht, Arbeitsschutz, Chemikalienrecht, Mutterschutz, Sprengstoffrecht, Strahlenschutz und Wasserrecht)

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua)

Verbände

   

Aufgaben und Dienstleistungen

Der Fachbereich Gewerbeaufsicht des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald berät und überwacht ca. 12.500 Betriebe unseres Landkreises in Fragen des technischen, sozialen und organisatorischen Arbeitsschutzes sowie des Umweltschutzes (Immissionsschutz und betriebliches Abwasser) und des Abfallrechtes.
Wir sind dabei Ansprechpartner für Unternehmen aus der Industrie, aus Handwerk und Gewerbe sowie für Arbeitnehmer, Betriebsvertretungen und den Bürgern des Landkreises. Wir betreuen 130 immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen, die regelmäßig nach Überwachungsplan und auch anlassbezogen, das heißt nach Unfällen oder berechtigten Beschwerden durch Bürger, inspiziert werden.
Die Gewerbeaufsicht überwacht auch Anlagen wie z.B. Aufzüge, Druckbehälter oder Dampfkessel u.a. daraufhin, ob die gesetzlichen Prüffristen eingehalten und die Anlagen in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand betrieben werden.
Wir nehmen Stellung zu Genehmigungs- und Bauanträgen, setzen uns mit Nachbarschaftsbeschwerden über Lärm und Luftverunreinigungen auseinander und führen Messungen durch.
Dabei steht uns ein umfangreiches Regelwerk zur Verfügung welches hilft, die Risiken und Gefährdungen für Mensch und Umwelt auf ein Minimum zu reduzieren.
Für Gewerbeanmeldungen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Ihrer Wohnortgemeinde.