Betreuungsbehörde
Betreuungsrechtliche Fragen zur Corona-Schutzimpfung
- Information des BGT e.V. (811 KB)
Seit der Einführung des Betreuungsrechtes im Jahr 1992 nehmen die Betreuungszahlens stetig zu. Somit steigt auch der Bedarf an geeigneten BerufsbetreuerInnen. Diese üben in Deutschland rechtliche Betreuungen (§ 1896 ff. BGB) im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit aus. Sie werden von den Betreuungsgerichten bestellt, nachdem ihre Eignung von der Betreuungsbehörde nach dem Betreuungsgesetz beurteilt wurde. BerufsbetreuerInnen haben die Aufgabe, im Rahmen der gerich-tlich festgelegten Aufgabenkreise zum Wohle und unter Berücksich- tigung der Wünsche des Betroffenen für ihn rechtlich zu handeln.
Als geeignet werden im allgemeinen Personen mit juristischen, sozialen und helfenden Berufen angesehen. Sie sollten über Kenntnisse in den Bereichen Soziale Arbeit, Psychiatrie, Medizin, Behinderung aber auch im Bereich des Rechts (Betreuungsrecht, Zivilrecht, Sozialrecht etc.) und der Finanzverwaltung verfügen. Die Bereitschaft zur Fortbildung in den oben genannten Bereichen ist erforderlich.
Die Möglichkeit für eine ständige Tätigkeit als Berufsbetreuer beruht nicht allein auf einer beruflichen Qualifikation, sondern ist zugleich unter Berücksichtigung des Bedarfs der zu betreuenden Person zu beurteilen. Die Betreuungsbehörde des Landratsamtes-Breisgau-Hochschwarzwald kann keine Zusicherung geben, dass jeder Interessent berücksichtigt werden kann.
Bei Interesse an der Tätigkeit als BerufsbetreuerIn im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald übersenden Sie uns bitte ein Bewerbungsschreiben mit aussagekräftigen Unterlagen zum Lebenslauf, Nachweise über Ausbildung und Berufstätigkeit sowie zu den eigenen Vorstellungen und Perspektiven der beruflichen Betreuertätigkeit. Soweit die beruflichen Qualifikationen und die persönlichen Voraussetzungen vorhanden sind, werden Sie von uns zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
Werden Sie von der Betreuungsbehörde für geeignet befunden, benötigen wir von Ihnen noch ein polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis.
Weitere Informationen über das Berufsfeld Berufsbetreuer finden Sie hier: