Landwirtschaftliche Betriebe im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald können jetzt das Landschaftspflegegeld beantragen

In diesen Tagen erhalten rund 1.100 landwirtschaftliche Betriebe im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Post vom Landratsamt zum Landschaftspflegegeld 2023. Das Landschaftspflegegeld ist eine Besonderheit des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald. Gemeinsam mit 28 Gemeinden fördert der Landkreis Grünlandbetriebe und Weidegemeinschaften, die sich für den Erhalt der gerade auch für den Tourismus wichtigen Kulturlandschaft einsetzen. Gefördert werden Betriebe im Berggebiet und den benachteiligten Gebieten der Vorbergzone, also Gebiete des Schwarzwalds, des Kaiserstuhls und des Markgräflerlands. Das Berggebiet gilt aus landwirtschaftlicher Sicht wegen seiner naturbedingten Besonderheiten als benachteiligtes Gebiet.

Zur Auszahlung kommt in diesem Jahr wieder ein Zuschussvolumen von insgesamt 560.000 Euro, das je zur Hälfte vom Landkreis und den Standortgemeinden aufgebracht wird. Das Antrags- und Auszahlungsverfahren richtet sich nach den De-minimis-Vorschriften der Europäischen Union, die Agrar-Beihilfen an Betriebe bis zu einer Zuschusssumme von 20.000 Euro innerhalb der letzten drei Jahre erlauben.
 
Einen Antrag können Betriebe mit mehr als einem Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche stellen, auch solche, die vom Landratsamt nicht angeschrieben wurden. Antragsteller müssen eine Unternehmensnummer des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald oder der Stadt Freiburg besitzen. Gefördert wird die Bewirtschaftung von Grünland-, Ackerfutter- und Weidefläche im Fördergebiet innerhalb des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, das der Gebietskulisse der sogenannten Ausgleichszulage Landwirtschaft entspricht.
 
Der Stichtag für alle Betriebs- und Flächenangaben ist der 15. Mai 2022, der auch für später erfolgte Hofübergaben gilt. Mit schriftlicher Zustimmung des Hofübergebers kann auch der aktuelle Bewirtschafter den Antrag stellen. Abgabefrist für Anträge auf Landschaftspflegegeld 2022 ist der 6. Juli 2023. Das Antragsverfahren wurde digitalisiert, einen Antrag in Papierform zu stellen ist jedoch möglich.
 
Der Einstieg zum digitalen Antrag findet sich auf der Internetseite www.lkbh.de/landschaftspflegegeld.

Gerne berät das Landratsamt zum Landschaftspflegegeld telefonisch. Interessierte wenden sich an Ariane Dömeland vom Fachbereich Wirtschaft und Klima, entweder telefonisch unter 0761 2187-5311 oder auch per E-Mail an ariane.doemeland@lkbh.de.

Persönliche Beratungen sind nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in Freiburg, Titisee-Neustadt und Löffingen möglich.