Förderprogramme des Landkreises


Im Rahmen seiner Freiwilligkeitsleistungen fördert der Landkreis die Landwirtschaft seit vielen Jahren mit den zwei landkreiseigenen Förderprogrammen "Landschaftspflegegeld" und "Fonds für überbetriebliche landwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Aktionen".

Landschaftspflegegeld

Das Landschaftspflegegeld einschließlich Beweidungszuschlag ist eine Besonderheit des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und zahlreicher Gemeinden im Landkreis, die mit ihrer Förderung Grünlandbetriebe und Weidegemeinschaften beim Erhalt der gerade auch für den Tourismus wichtigen Kulturlandschaft unterstützen.

Der Landkreis und die 28 teilnehmenden Gemeinden stellen hierfür ein Fördervolumen von 560.000 Euro pro Jahr bereit. Gefördert wird die Bewirtschaftung von Grünland-, Ackerfutter- und Weidefläche im Fördergebiet innerhalb des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, das der Gebietskulisse der sogenannten "Ausgleichszulage Landwirtschaft" entspricht. Die Gebietsabgrenzung entspricht der Abgrenzung der Ausgleichszulage Baden-Württemberg (AZL) nach dem Gebietsverzeichnis vom 13. Mai 2019, soweit die betreffende Fläche in der Vorbergzone oder im Berggebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald liegt. Einen Antrag können landwirtschaftliche Betriebe und Weidegemeinschaften stellen, die mindestens 1 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften.

Der Stichtag für alle Betriebs- und Flächenangaben ist der 15. Mai 2022, der auch für später erfolgte Hofübergaben gilt. Mit schriftlicher Zustimmung des Hofübergebers kann auch der aktuelle Bewirtschafter den Antrag stellen. Abgabefrist für Anträge auf Landschaftspflegegeld 2023 ist der 6. Juli 2023.

Das Verfahren richtet sich nach den De-minimis-Vorschriften der Europäischen Union für öffentliche Beihilfen im Agrarbereich. Nach diesen Vorschriften gilt für die Empfänger aktuell eine Höchstgrenze von 20.000 Euro für die in den letzten drei Jahren erhaltenen De-minimis-Beihilfen. Es steht ein digitales Antragsverfahren zur Verfügung. Der Zugang ist geschützt. Antragsteller, die keine personalisierten Zugangsdaten erhalten haben, können als Standardbenutzer mit der Passphrase "EinloggenohneKennwort!" das Antragsverfahren starten. Rechtliche

Rechtliche Grundlage für das Landschaftspflegegeld ist die Richtlinie Landschaftspflegegeld:

Fonds für überbetriebliche landwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Aktionen

"Hilfe zur Selbsthilfe" bietet der Landkreis mit seinem Fonds für überbetriebliche landwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Aktionen. Überbetriebliche landwirtschaftliche Kooperationen, unabhängig von ihrer Rechtsform, Vereine, Verbände und Organisationen des ländlichen Raums können daraus kleinere Projektzuschüsse erhalten.

Die Fördertatbestände sind nicht abschließend geregelt, ausdrücklich genannt sind:

  • Verbesserung der landwirtschaftlichen Erwerbsbedingungen
  • Landschaftspflege und Biotopschutz
  • Wasser-, Boden- und Emissionsschutz
  • Energieeinsparung
  • Erhaltung seltener Nutztierarten oder Kulturen
  • landwirtschaftlich verträglicher Tourismus
  • Sicherung der ländlichen Lebens- und Siedlungsformen

Anträge können formlos gestellt werden.

Richtlinie:

Ihre Ansprechpartner

Ariane Dömeland
Telefon 0761 2187-5311
Aufgaben

Landschaftspflegegeld

Dr. Ralf Binder
Telefon 0761 2187-5300