Änderung der Halterdaten

Allgemeine Hinweise

       Bitte senden Sie die unten genannten Unterlagen mit gesicherter Zustellung (per Einschreiben)
       an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Kfz-Zulassung, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg

  • Bitte geben Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummer und ggf. Ihre E-Mail-Adresse an.
  • Bitte schicken Sie keine Kennzeichen an die Kfz-Zulassung!
  • Bitte legen Sie Ihren Unterlagen kein Bargeld bei!
    Sie erhalten von uns eine Rechnung, wenn wir Ihre Unterlagen nach Erledigung per Post zurückschicken.
  • Bei Fragen können Sie uns unter 0761 2187-6333 erreichen.

Beschreibung

Sie sind innerhalb des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald umgezogen und müssen Ihre Adresse ändern lassen bzw. Ihr Familienname hat sich geändert.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Tei II (Fahrzeugbrief)
  • Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) entfällt, falls nur die Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks geändert wird und wenn bereits neue Fahrzeugpapiere (ZB I + ZB II) ausgestellt wurden.
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, ggf. gültige Sicherheitsprüfung
  • Kopie des geänderten Personalausweises
    oder Kopie eines Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde
    (nicht älter als 4 Wochen)
  • ggf. Heiratsurkunde, sofern Ihr Personalausweis/Reisepass noch nicht geändert ist
  • bei Bevollmächtigung durch Dritte: schriftliche Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Firmen: Gewerbeummeldung sowie ggf. Handelsregisterauszug, Vollmacht und Ausweiskopie der/des Unterschriftsberechtigten, z. B. des Geschäftsführers

Wichtige Informationen

Die Ummeldung bzw. Umschreibung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich nach Änderung der persönlichen Daten erforderlich.

Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise für Zulassungen für Ehepaare, Minderjährige, Firmen oder Vereine und Zulassungen mit Steuervergünstigungen.

Rechtsgrundlage § 13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Kosten ab 11,00 Euro
Online Terminreservierung