Erneuern von Kennzeichen-Plaketten

Beschreibung

Plaketten wurden verloren/beschädigt oder die Kennzeichenschilder wurden beschädigt.

Benötigte Unterlagen

  • aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
  • Alle bzw. beide Kennzeichenschilder, wenn es sich um Kennzeichen mit Feststoffplakette oder Kennzeichen mit Klebeplakette ohne Abmeldecode (z. B. bei Prägung vor dem 1. Januar 2015) handelt.
  • sind nur Altpapiere (ausgestellt vor 01.10.2005) des Fahrzeuges vorhanden, ist Fahrzeugschein UND Fahrzeugbrief vorzulegen.
      

Identische Siegel auf Kennzeichen vorne und hinten

Siegelplaketten auf den amtlichen Kennzeichen müssen auf beiden Kennzeichen (vorne und hinten) des Fahrzeuges identisch sein.

Teilt die Kfz-Zulassungstelle eine Ersatzplakette für ein Nummernschild zu, muss auf dem anderen Nummernschild ggf. auch die Siegelplakette des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald angebracht werden.
  

Rechtsgrundlage § 12 Abs. 3 FZV
Kosten ab 3,10 Euro
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