Ersatz-Betriebserlaubnis
Beschreibung
Die Betriebserlaubnis für Ihr zulassungsfreies Fahrzeug gemäß § 3 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) wurde verloren oder gestohlen.
Benötigte Unterlagen
- aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- bei Bevollmächtigung durch Dritte: schriftliche Vollmacht sowie gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass der bevollmächtigten Person
- Eidesstattliche Versicherung bei Verlust bzw. deutscher Polizeibericht bei Diebstahl
- neu ausgestellte Betriebserlaubnis*
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO bei Fahrzeugen mit eigenem amtlichen Kennzeichen
Wichtige Informationen
*Um die neue Betriebserlaubnis zu erlangen, gibt es zwei Möglichkeiten. Sie können sich diese durch den TÜV oder den Hersteller ausstellen lassen. Falls Sie sich an den Hersteller des Fahrzeuges wenden wollen, beachten Sie bitte, dass Sie sich trotzdem zuerst an den TÜV wenden müssen, um eine Bescheinigung über die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu erhalten. Mit dieser Bescheinigung kommen sie dann zur Zulassungsbehörde und erhalten hier eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Hersteller.
Wenn Sie vom TÜV das Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis oder vom Hersteller die Ersatz-Betriebserlaubnis erhalten haben, muss die Ersatz-Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen noch erteilt werden.
Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise für Zulassungen für Ehepaare, Minderjährige, Firmen oder Vereine und Zulassungen mit Steuervergünstigungen.
Rechtsgrundlage | § 3 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV |
Kosten | ab 39,80 Euro |
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