Technische Änderungen in den Fahrzeugpapieren

Beschreibung

Technische Daten des Fahrzeuges haben sich geändert und müssen in den Zulassungsdokumenten geändert werden .

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gutachten über die technischen Änderungen im Original
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB), wenn sich die Fahrzeugart (z.B. vorher Pkw, jetzt Lkw) verändert oder wenn ein historisches Kennzeichen (H) beantragt wird
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, ggf. gültige Sicherheitsprüfung

Wichtige Informationen

Bei Nachrüstung des Fahrzeuges mit Rußpartikelfilter/Katalysator ist zusätzlich die Original-Einbaubescheinigung  der Werkstatt und ABE des Nachrüstsystems vorzulegen.

Rechtsgrundlage § 19 Abs. 2, 3, 4 und §§ 21 und 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Kosten ab 11,70 Euro
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