Technische Änderungen in den Fahrzeugpapieren
Beschreibung
Technische Daten des Fahrzeuges haben sich geändert und müssen in den Zulassungsdokumenten geändert werden .
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gutachten über die technischen Änderungen im Original
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB), wenn sich die Fahrzeugart (z.B. vorher Pkw, jetzt Lkw) verändert oder wenn ein historisches Kennzeichen (H) beantragt wird
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, ggf. gültige Sicherheitsprüfung
Wichtige Informationen
Bei Nachrüstung des Fahrzeuges mit Rußpartikelfilter/Katalysator ist zusätzlich die Original-Einbaubescheinigung der Werkstatt und ABE des Nachrüstsystems vorzulegen.
Rechtsgrundlage | § 19 Abs. 2, 3, 4 und §§ 21 und 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) |
Kosten | ab 11,70 Euro |
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