Umkennzeichnung eines Fahrzeugs

Beschreibung

Eines oder beide Kennzeichen wurden gestohlen oder verloren bzw. das Fahrzeug soll auf eigenen Wunsch umgekennzeichnet werden.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO, ggf. gültige Sicherheitsprüfung
  • ein ggf. noch vorhandenes Kennzeichen
  • aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • bei Bevollmächtigung durch Dritte: schriftliche Vollmacht sowie gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vollmacht und Personalausweiskopie des Unterschriftenberechtigten, z. B. des Geschäftsführers
  • deutscher Polizeibericht bei Diebstahl des Kennzeichens
  • bei Verlust setzen Sie sich bitte bezüglich der Abgabe an Eides statt telefonisch mit der Kfz-Zulassungsbehörde in Verbindung. Die Gebühr für die Abgabe der Versicherung an Eides statt (57 KB) beträgt 30,70 Euro.
  • SEPA-Mandat (Kfz-Steuer-Einzugsformular) (724 KB)

Wichtige Informationen

Eine Umkennzeichnung ist unverzüglich nach Verlust bzw. Diebstahl eines Kennzeichens erforderlich.

Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise für Zulassungen für Ehepaare, Minderjährige, Firmen oder Vereine und Zulassungen mit Steuervergünstigungen.

Rechtsgrundlage § 9 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) i.V.m. § 5 Straßenverkehrsgesetz
Kosten
  • ab 30,00 Euro
  • ab 62,90 Euro bei Verlust (Gebühr für eidesstattliche Versicherung bereits enthalten)
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