Online-Adressänderung

Gilt für im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zugelassene Fahrzeuge

Notwendige Voraussetzungen sind:​

  • ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
  • Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") mit grün umrandetem Aufkleber mit darunterliegendem Sicherheitscode. Im Portal ist immer nur der 7-stellige Sicherheitscode der ZB-Teil I anzugeben.
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU), ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • bisheriges Kennzeichen wird übernommen
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
  • Privatpersonen können alternativ die BundID mit ELSTER-Zertifikat verwenden.
       

Nicht möglich sind:

  • eine Namensänderung (z. B. durch Heirat)
  • eine Adressänderung bei juristische Personen
  • Adressänderungen, wenn eine Auskunfts- oder Übermittlungssperre für das Fahrzeug vorliegt

In diesen Fällen nehmen Sie bitte Kontakt zur Kfz-Zulassung auf.

   

Bitte beachten

Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wird nicht benötigt.

Nach der Anmeldung für den Service werden die Daten aus dem Ausweis oder dem Elster-Zertifikat automatisch in den Online-Antrag übernommen.
 
Die Zulassungsbescheinigung Teil I erhalten Sie wenige Tage nach der Zulassung per Post, bis dahin dürfen Sie nur innerhalb Deutschlands fahren. 
 
Ein Besuch in der Zulassungsstelle ist nicht mehr notwendig.
  

Rechtsgrundlage § 30 FZV
Kosten ab 4,30 Euro