Online-Adressänderung
Gilt für im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zugelassene Fahrzeuge
Notwendige Voraussetzungen sind:
- ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") mit grün umrandetem Aufkleber mit darunterliegendem Sicherheitscode. Im Portal ist immer nur der 7-stellige Sicherheitscode der ZB-Teil I anzugeben.
- Gültige Hauptuntersuchung (HU), ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- bisheriges Kennzeichen wird übernommen
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
- Privatpersonen können alternativ die BundID mit ELSTER-Zertifikat verwenden.
Nicht möglich sind:
- eine Namensänderung (z. B. durch Heirat)
- eine Adressänderung bei juristische Personen
- Adressänderungen, wenn eine Auskunfts- oder Übermittlungssperre für das Fahrzeug vorliegt
In diesen Fällen nehmen Sie bitte Kontakt zur Kfz-Zulassung auf.
Bitte beachten
Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wird nicht benötigt.
Nach der Anmeldung für den Service werden die Daten aus dem Ausweis oder dem Elster-Zertifikat automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I erhalten Sie wenige Tage nach der Zulassung per Post, bis dahin dürfen Sie nur innerhalb Deutschlands fahren.
Ein Besuch in der Zulassungsstelle ist nicht mehr notwendig.
Rechtsgrundlage | § 30 FZV |
Kosten | ab 4,30 Euro |