Afrikanische Schweinepest (ASP)
Meldungen
Meldung vom
24.08.2022
Afrikanischen Schweinepest: tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Ausbreitung im Landkreis sind ab dem 25. August 2022 aufgehoben
Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest, kurz ASP, bei gehaltenen Schweinen in Forchheim im Landkreis Emmendingen sind die amtlichen Maßnahmen in den Sperrzonen erfolgreich abgeschlossen. Alle eingeleiteten Untersuchungen bei Haus- und Wildschweinen verliefen negativ und auch bei einer groß angelegten Suche mit Hunden nach verendeten Wildschweinen in der Schutzzone konnten keine infizierten Tiere gefunden werden.
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Meldung vom
03.06.2022
Afrikanischen Schweinepest: Allgemeinverfügung zu jagdlichen Maßnahmen und zur Einschränkung des Betretungsrechts
Ergänzend zu der Allgemeinverfügung vom 27.05.2022 (448 KB ) hat das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald am 02.06.2022 eine Allgemeinverfügung zu jagdlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbruch der afrikanischen Schweinepest öffentlich bekannt gegeben. Darin werden besondere jagdliche Maßnahmen in der bereits mit der ersten Allgemeinverfügung veröffentlichten Sperrzone (Überwachungszone) angeordnet. Zusätzlich ist festgelegt, dass im Gebiet der Gemeinden Ihringen südlich der L 114, dem Ortsteil Ihringen-Wasenweiler sowie der Ortsteile Achkarren und Bickensohl der Gemeinde Vogtsburg und der gesamten Gemeinden March, Umkirch, Gottenheim, Merdingen, und Breisach am Rhein, von den an der Jagdausübung beteiligten Personen von allen erlegten, verunfallten sowie verendet aufgefundenen Wildschweinen Proben zur Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest zu entnehmen und an das CVUA Freiburg zuzuleiten sind.
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Meldung vom
27.05.2022
Überwachungszone der Afrikanischen Schweinepest betrifft auch Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Ein landwirtschaftlicher Betrieb im Landkreis Emmendingen ist vom Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen. Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte den Verdachtsfall bestätigt. Das Landratsamt Emmendingen hat sogenannte Schutzzone und Überwachungszone um den Betrieb eingerichtet, in dem es zu dem Ausbruch kam und in dem mehrere Tiere verendet waren. Um den betroffenen Betrieb gilt eine Sperrzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern und eine sich daran nach außen anschließende Überwachungszone mit einem äußeren Radius von mindestens zehn Kilometern ein. Die Sperrzone im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wird an den Hauptzufahrtswegen beschildert mit: „Afrikanische Schweinepest – Überwachungszone“ Die Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald umfasst folgende Gebiete: Die Gemarkungen der Gemeinden Eichstetten und Bötzingen vollständig, die Gemarkungen der Gemeinde Ihringen nördlich der L 114 ohne den Ortsteil Wasenweiler und die Gemarkungen der Gemeinde Vogtsburg ohne die Ortsteile Achkarren und Bickensohl.
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Allgemeinverfügungen des Landratsamtes
- Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen vom 27.05.2022 und
02.06.2022 (492 KB) (24.08.2022) - Text der Allgemeinverfügung vom 02.06.2022 (281 KB) (Jagdliche Maßnahmen und Betretungsrecht)
- Text der Allgemeinverfügung vom 27.05.2022 (448 KB) (Festlegung einer Sperrzone)
Informationen zur ASP
- Landwirtschaftministerium BW
- Tierseuchengeschehen/ASP (Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Greifswald)
- Karte des gesamten Sperrzone in den Landkreisen Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald
und Ortenaukreis (Geoinformationssystem des FLI)