Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen

Beschreibung

Sie möchten mit einem abgemeldeten/außer Betrieb gesetzten Fahrzeug die Fahrt zur Durchführung der Hauptuntersuchung vornehmen.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • amtliche Kennzeichenschilder, sofern vorhanden und die ab dem 1. Januar 2015 geprägt und mit Klebeplaketten versehen sind
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Bei Bevollmächtigung durch Dritte: schriftliche Vollmacht sowie gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Ausweiskopie des /der Unterschriftsberechtigten, z. B. des Geschäftsführers
  • SEPA-Mandat (Kfz-Steuer-Einzugsformular) (724 KB)

Wichtige Informationen

Bei der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) muss von der Kfz-Versicherung die Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen erlaubt sein!
Die Fahrt darf ausschließlich für diesen Zweck und nur auf direktem Weg - ohne Umwege - erfolgen.
Der Berechtigungsschein zur Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen gilt einschließlich des Ausstellungstages drei Werktage.

Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise für Zulassungen für Ehepaare, Minderjährige, Firmen oder Vereine und Zulassungen mit Steuervergünstigungen.

Rechtsgrundlage § 12 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Kosten 12,80 Euro
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