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Lehrgänge am Forstlichen Hauptstützpunkt St. Peter
Am Forstlichen Hauptstützpunkt, Scheuergasse 9a in 79271 St. Peter werden in diesem Jahr folgende Lehrgänge angeboten:
Am Forstlichen Hauptstützpunkt, Scheuergasse 9a in 79271 St. Peter werden in diesem Jahr folgende Lehrgänge angeboten:
Die zweitägigen Lehrgänge sind am 16. Und 17. April 2019 sowie am 14. Und 15. Juni 2019 (Wochenendkurs von Freitag ab 14:00 Uhr und Samstag ab 8:30 Uhr). In diesen Lehrgängen, die sich an Privatwaldbesitzer, Brennholz-Selbstwerber, Feuerwehren und das Technische Hilfswerk sowie Mitarbeiter von Bauhöfen richten, werden Grundlagen für die richtige Handhabung der Motorsäge vermittelt. Neben der Fällung von Schwachholz steht die Aufarbeitung von liegendem Brennholz im Vordergrund. Außerdem steht die Arbeitssicherheit auf dem Programm. Grundsätzlich liegt das Mindestalter für die Teilnehmer bei 18 Jahren. Weitere Voraussetzung ist eine persönliche Körperschutzausrüstung für die Waldarbeit mit der Motorsäge. Die Lehrgangsgebühr beträgt 180 Euro. Versicherte der SVLFG erhalten einen Zuschuss von 30 Euro.
Dieser zweitägige Lehrgang findet am 21. Und 22. Mai 2019 statt und richten sich an Personen, die mit der Motorsäge in Arbeitskörben arbeiten müssen, Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren, Technischem Hilfswerk und Mitarbeiter von Bauhöfen usw.). In diesem Lehrgang erlangen die Teilnehmer die Sachkunde zur Durchführung von Baumarbeiten mit der Motorsäge bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen oder Arbeitskörben an Drehleitern. Außerdem werden Schwerpunkte in persönlicher Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb, Auswahl geeigneter Motorsägen, spezielle Schnitt- und Abseiltechniken sowie Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger vermittelt. Teilnahmevoraussetzungen sind persönliche Schutzausrüstung, Motorsägegrundlehrgang, Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen. Die Lehrgangsgebühr beträgt 180 Euro, Versicherte der SVLFG erhalten einen Zuschuss von 30 Euro.
Dieser dreitägige Lehrgang findet vom 7. bis 9. Mai 2019 statt. Teilnehmer lernen Fällen von Starkholz und deren Aufarbeitung und verschiedene Schnitttechniken in der Holzernte, insbesondere in Sonderfällen wie Seit-, Vor-, Rückhänger und Rotfäule und üben diese in der Praxis. Sie lernen die sachgerechte Beseitigung von Störfällen und die Vorzüge einer Seilwinde bei der Holzernte kennen. Voraussetzungen für die Teilnahme am Kurs sind ein bereits absolvierter Motorsägen-Lehrgang, eine persönliche Körperschutzausrüstung und ein Mindestalter von 18 Jahren. Die Lehrgangsgebühr beträgt 270 Euro. Versicherte der SVLFG erhalten einen Zuschuss von 30 Euro.
Weitere Informationen und Anmeldungen sind direkt über den Forstbezirk Kirchzarten, Ottenstraße 6, 79199 Kirchzarten möglich, telefonisch unter 0761 2187-9512 oder per E-Mail an forst.kirchzarten@lkbh.de.
Fast 40 Prozent von Baden-Württemberg sind bewaldet. Mit der Bewirtschaftung und Betreuung dieser Fläche trägt die Forstverwaltung eine Verantwortung für unser Land wie keine andere Organisation. ForstBW steht für eine multifunktionale, dem Gemeinwohl in besonderem Maße verpflichtete Bewirtschaftung des öffentlichen Waldes. Der Landesbetrieb nimmt umfassend die Aufgaben für alle Waldbesitzarten wahr. Dazu wurden Strukturen geschaffen, in denen die landesweite Betriebssteuerung effektiv und effizient wahrgenommen werden kann.
Mit der Marke ForstBW wird das Selbstverständnis transportiert, mit der alle Einheiten der Forstverwaltung im Land ihre gemeinsame Verantwortung für den Wald zum Ausdruck bringen: Als Untere Forstbehörde ist der Fachbereich Forst (Kreisforstamt) des Landratsamts zuständig für die Bewirtschaftung des Staatsforstbetriebs ForstBW, nimmt die gesetzlichen hoheitlichen Aufgaben wahr und bietet Dienstleistungen für alle Waldbesitzer.
Ansprechpartner für den Privatwald sind in erster Linie die örtlichen Revierleiter.