Förderung der Schulsozialarbeit

Seit 2015 fördert der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Schulsozialarbeit anteilig im Rahmen der für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
  

Fristen

  • Anträge für neue bzw. für erweiterte Stellen sind bis 31. Mai eines Jahres beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald zu stellen.
  • Die Antragsfrist für bestehende Stellen ist der 31. Juli eines Jahres.

Für die Förderung steht unten ein Online-Formular zur Verfügung.

Förderanträge für noch nicht durch den Landkreis geförderte Stellen sowie Änderungsanträge für bereits geförderte Stellen müssen vor Antragstellung zwingend mit dem Jugendamt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald (Jugendhilfeplanung oder Fachstelle Schulsozialarbeit) abgestimmt werden.
 
Grundlage der Förderung sind die Richtlinien zur Förderung der Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Der Verwendungsnachweis für die Fördermittel, sowie der „Erhebungsbogen zur Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen“ ist dem Landratsamt jeweils schulbezogen bis 31. Oktober eines Jahres vorzulegen. Hierfür verwenden Sie bitte die Vorlage, die Sie auch für den KVJS ausfüllen. Beachten Sie jedoch, dass der KVJS den Verwendungsnachweis und den Erhebungsbogen standortbezogen, das Landratsamt dagegen schulbezogen benötigt.
   

Antrag