Die wichtigsten Kinderrechte kurz vorgestellt
Gleichheit
Kein Kind darf benachteiligt werden. Kinderrechte gelten für alle Kinder, egal, welche Hautfarbe, Religion oder Sprache sie haben und ob sie Junge oder Mädchen sind. Die Kinderrechte müssen eingehalten und bekannt gemacht werden. (Artikel 2 und 4)
Gesundheit
Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. Sie sollen vor Krankheit geschützt werden. Und wenn sie doch krank werden, muss alles getan werden, damit sie wieder gesund werden. (Artikel 24)
Bildung
Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. (Artikel 28)
Spiel und Freizeit
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. Dazu gehören freies Spiel und selbst gewählte Freizeitbeschäftigung. (Artikel 31)
Freie Meinungsäußerung und Beteiligung
Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. (Artikel 12 und 13)
Schutz vor Gewalt
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. Niemand darf Kinder schlagen oder sie zu Dingen zwingen, die sie nicht wollen und die ihnen wehtun! (Artikel 19, 32 und 34)
Zugang zu Medien
Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. (Artikel 17)
Schutz der Privatsphäre und Würde
Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. (Artikel 16)
Schutz im Krieg und auf der Flucht
Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. Kinder die aus ihrer Heimat flüchten müssen, erhalten in anderen Ländern Schutz und Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. (Artikel 22 und 38)
Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
Kinder mit Beeinträchtigung haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (Artikel 23)
Angemessene LebensbedingungenAlle Kinder sollen so leben können, dass sie sich körperlich, geistig und seelisch gut entwickeln können. Sie sollen ausreichend Nahrung, Bekleidung und Wohnraum haben. (Artikel 27)
Vorrang und Verantwortung für das Kindeswohl
Eltern und Staat sind dafür verantwortlich, dass es den Kindern gut geht und ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden. (Artikel 3 und 18)
Grundbedürfnisse
In jeder Entwicklungsphase eines jungen Menschen lassen sich Grundbedürfnisse beschreiben. Dazu gehören unter anderem:
Körperliche Bedürfnisse
- genug Nahrung und Flüssigkeit
- Körperpflege
- Gesundheitsfürsorge
- Körperkontakt
- ein regelmäßiger Schlaf-Wach-Rhythmus
Emotionale Bedürfnisse
Kinder brauchen die Fürsorge von verlässlichen Bezugspersonen. Besonders Säuglinge und Kleinkinder sind auf Menschen angewiesen, die ihre Signale verstehen und schnell darauf reagieren.
Kinder brauchen Schutz. Dazu gehört nicht nur der Schutz vor Gewalt, sondern auch Schutz vor Gefahren und Krankheiten. Dies kann beispielsweise durch Kleidung geschehen, die dem Wetter angemessen ist, durch Aufsicht und durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen.
Kinder brauchen Förderung und Ermutigung, um selbstständig zu werden und Glauben an sich selbst zu entwickeln.
Sie benötigen Wertschätzung und emotionale Verbundenheit.
Sie möchten sich als wichtigen Teil einer Gemeinschaft erleben.