Kinderrechte

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Junge Menschen haben besondere Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Seit 1989 sind diese Rechte in der UN-Kinderrechts-konvention verankert.

Kinder und Jugendliche haben zudem auch körperliche und emotionale Bedürfnisse. Diese gilt es zu schützen und zu fördern.

Auch der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald setzt sich zum Ziel, das Thema "Kinderrechte" stärker in den Vordergrund zu rücken und gelebte Kinderrechte im Landkreis noch stärker zu unterstützen.

Hierdurch soll die Chancengleichheit für alle jungen Menschen gestärkt und Diskriminierung entgegengewirkt werden. Teil unserer Aufgaben beim Jugendamt ist es, dass Kindeswohl zu schützen und junge Menschen an möglichen Prozessen zu beteiligen, ihre Meinung zu hören und ernst zu nehmen.

Grundlagen und Umsetzung

UN-Kinderrechtskonvention

Zahlreiche Staaten der Welt haben die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1989 unterschrieben, auch die Bundesrepublik Deutschland. Viele der Kinderrechte sind den Grundrechten aus unserem Grundgesetz sehr ähnlich.
 
Junge Menschen brauchen auch in unserer heutigen Gesellschaft zusätzliche Förder- und Schutzrechte. Dazu reichen die allgemeinen Menschenrechte für Kinder nicht aus. Die UN-Kinderrechtskonvention, die 1989 verabschiedet und 1992 von Deutschland ratifiziert wurde, definiert daher eigene Kinderrechte. Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Kinderrechte, die in der Konvention formuliert werden, sind beispielsweise:​

  • kindgerechte Entwicklung
  • gute Versorgung und auf Gesundheit
  • Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt
  • angemessenen Lebensstandard
  • Mitbestimmung
  • Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung

Die in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Grundsätze machen über die Elternverantwortung hinaus die Verpflichtung der Vertragsstaaten deutlich, positive Rahmenbedingungen für die Entwicklung von jungen Menschen zu schaffen.
Die Kinderrechtskonvention ist somit ein Zeichen von Achtung und Verantwortlichkeit der internationalen Staatengemeinschaft gegenüber jungen Menschen in aller Welt. Keinem jungen Menschen sollen diese Kinderrechte vorenthalten werden. Kinderrechte sind Menschenrechte. Seit der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention von den Vereinten Nationen ist vieles erreicht worden. Aber es gibt auch weiter viel zu tun.
 

Besondere Formate der Kinderrechtskonvention

Rechte und Bedürfnisse von Kindern

Die wichtigsten Kinderrechte kurz vorgestellt

Gleichheit
Kein Kind darf benachteiligt werden. Kinderrechte gelten für alle Kinder, egal, welche Hautfarbe, Religion oder Sprache sie haben und ob sie Junge oder Mädchen sind. Die Kinderrechte müssen eingehalten und bekannt gemacht werden. (Artikel 2 und 4)
 
Gesundheit
Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. Sie sollen vor Krankheit geschützt werden. Und wenn sie doch krank werden, muss alles getan werden, damit sie wieder gesund werden. (Artikel 24)
 
Bildung
Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. (Artikel 28)
 
Spiel und Freizeit
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. Dazu gehören freies Spiel und selbst gewählte Freizeitbeschäftigung. (Artikel 31)
 
Freie Meinungsäußerung und Beteiligung
Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. (Artikel 12 und 13)
 
Schutz vor Gewalt
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. Niemand darf Kinder schlagen oder sie zu Dingen zwingen, die sie nicht wollen und die ihnen wehtun! (Artikel 19, 32 und 34)
 
Zugang zu Medien
Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. (Artikel 17)
 
Schutz der Privatsphäre und Würde
Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. (Artikel 16)
 
Schutz im Krieg und auf der Flucht
Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. Kinder die aus ihrer Heimat flüchten müssen, erhalten in anderen Ländern Schutz und Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. (Artikel 22 und 38)
 
Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
Kinder mit Beeinträchtigung haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (Artikel 23)
 
Angemessene Lebensbedingungen
Alle Kinder sollen so leben können, dass sie sich körperlich, geistig und seelisch gut entwickeln können. Sie sollen ausreichend Nahrung, Bekleidung und Wohnraum haben. (Artikel 27)
 
Vorrang und Verantwortung für das Kindeswohl
Eltern und Staat sind dafür verantwortlich, dass es den Kindern gut geht und ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden. (Artikel 3 und 18)

Grundbedürfnisse

In jeder Entwicklungsphase eines jungen Menschen lassen sich Grundbedürfnisse beschreiben. Dazu gehören unter anderem:

Körperliche Bedürfnisse

  • genug Nahrung und Flüssigkeit
  • Körperpflege
  • Gesundheitsfürsorge 
  • Körperkontakt
  • ein regelmäßiger Schlaf-Wach-Rhythmus

Emotionale Bedürfnisse

Kinder brauchen die Fürsorge von verlässlichen Bezugspersonen. Besonders Säuglinge und Kleinkinder sind auf Menschen angewiesen, die ihre Signale verstehen und schnell darauf reagieren.

Kinder brauchen Schutz. Dazu gehört nicht nur der Schutz vor Gewalt, sondern auch Schutz vor Gefahren und Krankheiten. Dies kann beispielsweise durch Kleidung geschehen, die dem Wetter angemessen ist, durch Aufsicht und durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen.

Kinder brauchen Förderung und Ermutigung, um selbstständig zu werden und Glauben an sich selbst zu entwickeln.

Sie benötigen Wertschätzung und emotionale Verbundenheit.

Sie möchten sich als wichtigen Teil einer Gemeinschaft erleben.

Kinderrechte in der Kinder- und Jugendhilfe

Kinderrechte sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) niedergeschrieben. Dabei geht es um die Förderung, den Schutz und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Die Kinderrechte im Sozialgesetzbuch VIII gelten für alle Kinder und Jugendlichen und können nicht einfach geändert werden. Nur der Gesetzgeber (das Parlament) kann Gesetze ändern.

Besondere Rechte junger Menschen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII):​

  • Junge Menschen haben das Recht an allen sie betreffenden Angelegenheiten altersentsprechend beteiligt zu werden. Fachkräfte (z.B. aus dem Jugendamt, einer Einrichtung oder von einem sozialen Dienst) sind aufgefordert junge Menschen zu informieren und gemeinsam das weitere Vorgehen zu besprechen (§§ 8, 9 SGB VIII).
  • In allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung haben junge Menschen das Recht sich an das Jugendamt zu wenden und sich beraten zu lassen. Die Personensorgeberechtigten müssen darüber im Vorfeld nicht informiert werden (§ 8 SGB VIII).
  • Im Hilfeplangespräch wird festgelegt, wie deine die Unterstützung durchgeführt werden soll. Junge Menschen haben das Recht, am Hilfeplangespräch beteiligt zu werden und ihre Wünsche und Vorstellungen mitzuteilen (§ 36 SGB VIII).
  • Wenn ein junger Mensch volljährig wird und für seine Entwicklung und seine Lebensführung weiterhin Unterstützung von Fachkräften benötigt, besteht das Recht, Hilfe für junge Volljährige beim Jugendamt zu beantragen (§ 41 SGB VIII).
  • Alle Jugendhilfeeinrichtungen haben sinnvolle und funktionierende Beteiligungs- und Beschwerdestrukturen aufgebaut. Diese kann man in der Einrichtung erfragen.

  • Zum Nachschlagen: das SGB VIII online

Mitbestimmung von jungen Menschen bei der Arbeit des Jugendamtes

Junge Menschen sollen mehr beteiligt werden. Das ist ein wesentlicher Bestandteil der Jugendförderung und ein Grundrecht. Junge Menschen werden darin bestärkt, ihre Rechte und Wünsche zu äußern und aktiv daran zu arbeiten, ihre Ideen umzusetzen.
 
Die Beteiligung von jungen Menschen und ihren Familien ist für jedes Jugendamt, also auch für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, unverzichtbar. Denn es geht darum, nicht nur etwas für junge Menschen zu tun, sondern sie selbst in ihren Gestaltungsmöglichkeiten zu stärken und ihren Anliegen Raum zu geben. Die Haltung des Kreisjugendamtes gegenüber Kindern, Eltern und anderen an der Erziehung Beteiligten, ist beteiligungsorientiert, offen und beschwerdefreundlich.

Partizipation bedeutet….​

… alle Akteure im Jugendamt begegnen sich auf Augenhöhe im Sinne eines respektvollen und wertschätzenden Miteinanders

… junge Menschen werden altersgerecht an den sie betreffenden Themen und Entscheidungen beteiligt, soweit möglich und mit der Verantwortung für das Wohl der Kinder vereinbar
… junge Menschen werden in verständlicher Sprache und altersgerecht über ihre Rechte und Möglichkeiten von Mitbestimmung informiert

… junge Menschen werden ermuntert, sich zu beteiligen und sich eine eigene Meinung zu bilden, z.B. indem bewusst Fragen gestellt werden

… sich gegenseitig zu Vertrauen

… Mitdenken und Kritik sind erwünscht

… Bedürfnisse und Positionen werden geäußert und angehört

… es besteht Transparenz zu Entscheidungen und Vorgängen

In unserem Jugendamt im Einsatz: die "Wirk mit!"-Methode

Spielplan "Wirk mit"

Im Jugendamt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald wird in der Arbeit mit jungen Menschen und ihren Familien die sogenannte Wirk-Mit!-Methode eingesetzt. Dies ist eine vielseitig einsetzbare Methode zur Hilfeplanung, Evaluation und Verbesserung von Angeboten und Hilfen.

Die Methode wurde vom Institut für Kinder- und Jugendhilfe in Mainz (IKJ) entwickelt und in Kooperation mit dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald implementiert. Die jungen Menschen und ihre Familien werden dabei befähigt, ihre Sichtweise unmittelbar und falls erwünscht auch nonverbal einzubringen.
 
Mithilfe einer Einschätzungsskala kann jedes Familienmitglied subjektiv eine Bewertung in verschiedenen Lebensbereichen abgeben. Dadurch wird deutlich in welchen Bereichen aus wessen Sicht Veränderungsbedarf besteht.
 
Wirk-Mit! ermöglicht einen wertschätzenden und krisenfesten Austausch, verankert die Partizipation der jungen Menschen und ihrer Familien in der Hilfeplanung strukturell und fördert eine konstruktive, kooperative Zusammenarbeit aller Beteiligten.

  

Medien zum Thema

Broschüre "Kinder dürfen nein sagen!" in 7 Sprachen erhältlich

Die Broschüre „Kinder dürfen nein sagen“ soll Kinder  unterstützen, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und sie im Umgang mit Gewalt sprachfähig zu machen. Die Broschüre wurde vom Deutschen Caritasverband (DCV), dem KTK-Bundesverband und dem Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychatrie (CBP) herausgegeben. Es gibt sie in sieben Sprachen (Arabisch, Englisch, Türkisch, Farsi, Französisch und Russisch).

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