Haushaltsplan zur Erfassung der Einnahmen und Ausgaben
Die genaue Einnahmen- und Ausgabensituation zu kennen und zu gestalten, ist ein sehr wichtiger Teil der Schuldnerberatung. Bitte füllen Sie den Haushaltsplan vollständig aus (siehe „Haushaltsplan“). Hier sollen alle Einnahmen und Ausgaben des Haushalts vollständig aufgeführt werden. Bei den festen Ausgaben vergessen Sie bitte nicht viertel-, halb- oder jährliche Zahlungen (z.B. Rundfunkbeiträge, KFZ-Steuer, Versicherungen) und rechnen Sie sie in monatliche Beträge um.
Bei den Ausgaben, die sich monatlich ändern können (z.B. Telefon), rechnen Sie den Durchschnitt aus den letzten 3-6 Monaten. Falls Sie nicht wissen, wie viel Sie momentan für Ernährung, Körperpflege, Genussmittel usw. monatlich ausgeben, wäre es sinnvoll, ab sofort ein Haushaltsbuch zu führen oder konsequent Kassenzettel und Quittungen zu sammeln.
- Vorlage Haushaltsplan (43 KB) (Excel-Datei)
- Vorlage Haushaltsplan (17 KB) (PDF)
Schuldenaufstellung/Gläubigerliste
Mit der Überschuldung geht oft der Überblick über die Schuldensituation verloren. Um wieder einen Überblick zu gewinnen, sollte anhand der vorliegenden Unterlagen eine vorläufige Gläubigerliste erstellt werden. Diese beinhaltet den Namen des Gläubigers, den Namen des Vertreters (z.B. Inkasso oder Rechtsanwalt) sowie die Ihnen bekannte Forderungshöhe. Sollte die Forderungshöhe nicht bekannt sein, können Schätzbeträge eingetragen werden. Es genügen großzügig gerundete Werte (keine Cent-Beträge).
Wichtig:
- Bitte addieren Sie die Einzelbeträge und tragen Sie die Summe am Ende der Liste ein.
- Bitte nehmen Sie keinen Kontakt zu den Gläubigern auf, um aktuelle Forderungsstände einzuholen.
- Vorlage Schuldenaufstellung (26 KB) (Excel-Datei)
- Vorlage Schuldenaufstellung (52 KB) (PDF)
Pfändungstabelle
Die Pfändungstabelle gilt für Pfändungen von Lohn und Lohnersatzleistungen an der „Quelle“, d. h. beim Arbeitgeber, beim Rententräger, der Krankenkasse usw.
Für die Höhe des pfändbaren Betrages sind der Nettolohn und die Anzahl der Unterhaltspflichten entscheidend.
Der Nettolohn steht in Schritten zu je 10 Euro in den ersten beiden Spalten. Der pfändbare Betrag wird in den Spalten rechts davon abgelesen, abhängig von der Zahl der Unterhaltspflichten.
Unterhaltspflicht besteht für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, eigene Kinder und ggfs. die Eltern.
Pfändungsschutzkonto und Basis-Girokonto
Schutz bei Kontopfändung
Wenn eine Kontopfändung bei einer Bank eingeht, sind sämtliche Konten des Schuldners bei dieser Bank betroffen, nicht nur das Girokonto. Das bedeutet, dass die Bank Guthaben nicht mehr an den Kontoinhaber auszahlen darf, sondern es an den pfändenden Gläubiger überweisen muss, bis diese Schuld bezahlt ist. Eine Pfändung betrifft außer dem aktuellen Guthaben auch zukünftige Geldeingänge. Alle Geldeingänge werden so lange an den pfändenden Gläubiger überwiesen, bis diese
Schuld bezahlt ist. Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist die einzige Möglichkeit, bei einer Kontopfändung Geldbeträge zu schützen.
Basis-Girokonto
Recht auf ein Basiskonto
Ohne Konto ist man von vielen Dingen des täglichen Lebens ausgeschlossen. Zahlungen für Miete, Strom, Telefon müssen bar eingezahlt werden und sind dann mit hohen Kosten verbunden. Auch bei der Suche nach einem Arbeitsplatz ist man ohne Konto benachteiligt. Eventuelle Arbeitgeber haben häufig kein Verständnis für die schwierige Situation, ein Arbeitsverhältnis kommt deshalb oft gar nicht zustande. Auch für die Auszahlung von Sozialleistungen per Bar-Scheck können Gebühren berechnet werden.
Seit 2016 gibt es für Verbraucher (nicht aber für Selbstständige) einen gesetzlichen Anspruch auf Einrichtung eines sogenannten „Basiskontos“ gem. §§ 31 ff Zahlungskontengesetz (ZKG).
- Merkblatt zum Basiskonto (290 KB)