Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

Der Zutritt zu den Gebäuden des Landratsamts ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können online oder per Telefon bei der zuständigen Sachbearbeitung vereinbart werden. Dies gilt für den Hauptsitz und die weiteren Standorte in Freiburg sowie für die Außenstellen in Breisach, Müllheim und Titisee-Neustadt. Der Nachweis des Termins ist beim Einlass auf Nachfrage vorzulegen. (Stand: Mai 2023)

Terminreservierung

   

Hauptsitz

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstraße 2
79104 Freiburg
Telefon 0761 2187-0
Fax 0761 2187-9999
Postanschrift:
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
79081 Freiburg im Breisgau

Sichere E-Mail-Kommunikation mit dem Landratsamt

Landrätin

Dorothea Störr-Ritter

Landrätin

Telefon 0761 2187-8000
Fax 0761 2187-9999
Elke Weißhaar

Sekretariat der Landrätin

Telefon 0761 2187-8001
Fax 0761 2187-9999

Erster Landesbeamter

Dr. Martin Barth

Erster Landesbeamter / Dezernent / Stellvertreter der Landrätin

Bild des persönlichen Kontakts " Barth"
Telefon 0761 2187-5000
Fax 0761 2187-775000
Gebäude Stadtstraße 2, Freiburg
Raum 401

Esther Brodmann
Sekretariat des Ersten Landesbeamten
Telefon 0761 2187-5001
Fax 0761 2187-775001
Gebäude Stadtstraße 2, Freiburg
Raum 401

Pressestelle

Organigramm des Landratsamtes

Schaubild Organigramm Landratsamt mit fünf Dezernaten und drei Stabsbereichen.

Wissenswert

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist kommunale Kreisbehörde und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde.

  • Es nimmt Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden übersteigen oder nur einheitlich im Kreisgebiet wahrgenommen werden können, beispielsweise in den Bereichen Schulwesen, Abfallwirtschaft oder Organisation des ÖPNV.

  • Zudem agiert das Landratsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde. Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise die Ordnungsverwaltung, der Gesundheits- und Umweltschutz, das Ausländerwesen, die Kfz-Zulassung, die Lebensmittelüberwachung, das Baurecht, der Straßenbau und das Wasserrecht.

  • Als Staatsbehörde übernimmt das Landratsamt auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden

Bei der kommunalen Selbstverwaltung entscheidet der Kreistag als zuständiges Organ. Im Falle der staatlichen Aufgaben liegt die Zuständigkeit direkt bei der Landrätin.

Das Landratsamt beschäftigt rund 1.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den unterschiedlichsten Berufsgruppen.

Hierzu gehören zum Beispiel

● Verwaltungswirte, Verwaltungsbeamte und Verwaltungsangestellte
● Juristen
● Informatiker
● Sozialarbeiter
● Ärzte und Kinderkrankenschwestern
● Veterinäre, Lebensmittelkontrolleure, Hygieneinspektoren
● Ingenieure, Bauingenieure, Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst (Brandschutzbeauftragte)
● Forstwirte, Waldarbeiter, Förster
● Gärtner
● Vermessungstechniker und
● Straßenwärter