Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist kommunale Kreisbehörde und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde.
- Es nimmt Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden übersteigen oder nur einheitlich im Kreisgebiet wahrgenommen werden können, beispielsweise in den Bereichen Schulwesen, Abfallwirtschaft oder Organisation des ÖPNV.
- Zudem agiert das Landratsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde. Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise die Ordnungsverwaltung, der Gesundheits- und Umweltschutz, das Ausländerwesen, die Kfz-Zulassung, die Lebensmittelüberwachung, das Baurecht, der Straßenbau und das Wasserrecht.
- Als Staatsbehörde übernimmt das Landratsamt auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden
Bei der kommunalen Selbstverwaltung entscheidet der Kreistag als zuständiges Organ. Im Falle der staatlichen Aufgaben liegt die Zuständigkeit direkt bei der Landrätin.
Das Landratsamt beschäftigt rund 1.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den unterschiedlichsten Berufsgruppen.
Hierzu gehören zum Beispiel
● Verwaltungswirte, Verwaltungsbeamte und Verwaltungsangestellte
● Juristen
● Informatiker
● Sozialarbeiter
● Ärzte und Kinderkrankenschwestern
● Veterinäre, Lebensmittelkontrolleure, Hygieneinspektoren
● Ingenieure, Bauingenieure, Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst (Brandschutzbeauftragte)
● Forstwirte, Waldarbeiter, Förster
● Gärtner
● Vermessungstechniker und
● Straßenwärter