Digitaler Bauantrag - Baugenehmigung online beantragen

Sie können Bauanträge im Zuständigkeitsbereich der Baurechtsbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald online einreichen. Sollten Unterlagen fehlen, können diese ebenfalls auf diesem Weg nachgereicht werden.

Verfügbare Online-Dienste

  • Unterlagen nachreichen
    (über die Funktion "Baugenehmigung beantragen" – diese kann auch zum Nachreichen von Unterlagen für das vereinfachte Verfahren oder den Bauvorbescheid verwendet werden.)

  

So funktioniert die digitale Antragstellung:​

  1. Halten Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Bauantrag digital bereit.
  2. Melden Sie sich an Ihrem Servicekonto auf www.service-bw.de an. Sollten Sie noch kein Servicekonto besitzen, ist vorab eine einmalige Registrierung erforderlich.
    Als Entwurfsverfasser können Sie auch ein sog. Organisationskonto anlegen.
  3. Der Antrag im Portal service-bw muss bei der Gemeinde gestellt werden, in der das Bauvorhaben errichtet werden soll.
  4. Füllen Sie das Bauantragsformular im Portal service-bw aus und laden Sie alle Antragsunterlagen hoch.

Wenn die Person, die den Antrag einreicht, nicht Bauherr/in ist, wird vorausgesetzt, dass sie vom/von der Bauherrn/in bevollmächtigt ist. Eine entsprechende Vollmacht ist der Baurechtsbehörde auf Verlangen vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass die Dateigröße für das Hochladen von Dokumenten derzeit auf 20 MB pro Datei beschränkt ist. Falls Sie größere Dateien hochladen müssen, bitten wir Sie, diese vorab aufzuteilen.

Besondere Bestimmungen

Im Zuständigkeitsbereich der Baurechtsbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald wird gemäß § 3 Abs. 3 der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) Folgendes vorgeschrieben:

  1. Zugelassene Dateiformate: Elektronische Bauvorlagen sind in archivfähigem Portable Document Format (PDF/A) zu übermitteln (§ 3 Abs. 3 Satz 1 LBOVVO). Andere Dateiformate sind nicht zulässig.

  2. Zugelassene Übermittlungswege: Für die Antragstellung und die Übermittlung der Bauvorlagen sind die dialoggeführten Prozesse über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg zu nutzen (§ 3 Abs. 3 Satz 2 LBOVVO). Alternativ können Sie Ihren Antrag auch in Papierform einreichen.

    Nicht zulässig sind insbesondere eine Übermittlung von Anträgen per E-Mail an ein Postfach des Landratsamtes, der Gemeinden oder eine/ein dort Mitarbeitende/r. Eine Übermittlung über andere Datenaustauschplattformen oder die Übermittlung auf einem Datenträger (zum Beispiel Stick oder Disc) sind ebenfalls nicht zulässig. Solche Übermittlungen führen zu keiner wirksamen Antragstellung, die Daten werden gelöscht oder vernichtet.