Digitaler Bauantrag - Baugenehmigung online beantragen

Bauanträge ab 1. August 2023 nur noch online möglich!

Ab 01.08.2023 wird für die Einreichung von Bauvorlagen im Bereich der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald als einziger Übermittlungsweg die Nutzung der dialoggeführten Bauprozesse über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg  www.service‐bw.de vorgeschrieben. Rechtsgrundlage ist dabei § 2 Abs. 3 Nr. 4 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO). Ab dem 1. August 2023 ist daher die Einreichung von Bauvorlagen in Papierform unzulässig.

Gewerbepark Breisgau

Für Bauvorhaben im Zuständigkeitsbereich des Zweckverbands Gewerbepark Breisgau setzen Sie sich bitte zur Abstimmung der Übermittlungswege direkt mit dem Zweckverband in Verbindung.

  

Wichtig zu wissen

Umstellung auf das digitale Verfahren

Die Baurechtsbehörden können nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) verlangen, dass Bauvorlagen elektronisch in Textform einzureichen sind. Die Baurechtsbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald macht von dieser Möglichkeit ab dem 1. August 2023 Gebrauch. Ab diesem Zeitpunkt ist die Einreichung von Bauvorlagen in analoger Form unzulässig.

Hinweise für die Registrierung auf service-bw.de

Sie geben Ihre Daten auf der Plattform des Serviceportals des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de ein.

Für die Registrierung müssen Sie in der Regel auf dem Serviceportal ein persönliches Servicekonto einrichten. Damit können Sie Ihren Antrag starten, bearbeiten, zwischenspeichern und auch abschicken. Für die Verarbeitung Ihrer Daten im Servicekonto ist das Innenministerium Baden‐Württemberg verantwortlich.

So funktioniert die digitale Antragstellung

  1. Halten Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Bauantrag digital bereit.
  2. Melden Sie sich an Ihrem Servicekonto auf www.service-bw.de an. Sollten Sie noch kein Servicekonto besitzen, ist vorab eine einmalige Registrierung erforderlich.
    Als Entwurfsverfasser können Sie auch ein sog. Organisationskonto anlegen.
  3. Der Antrag im Portal service-bw muss bei der Gemeinde gestellt werden, in der das Bauvorhaben errichtet werden soll.
  4. Füllen Sie das Bauantragsformular im Portal service-bw aus und laden Sie alle Antragsunterlagen hoch.
  5. Wenn die Person, die den Antrag einreicht, nicht Bauherr/in ist, wird vorausgesetzt, dass sie vom/von der Bauherrn/in bevollmächtigt ist. Eine entsprechende Vollmacht ist der Baurechtsbehörde auf Verlangen vorzulegen.

Wie die Registrierung und Antragstellung auf service‐bw.de genau funktioniert, hat das Land Baden‐Württemberg in einer Anleitung für Sie zusammengefasst:

Zugelassene Dateiformate und Übermittlungswege

Dateiformate

Elektronische Bauvorlagen sind in archivfähigem Portable Document Format (pdf/A) zu übermitteln (§ 3 Abs. 3 Satz 1 LBOVVO). Andere Dateiformate sind nicht zulässig.

Bitte beachten Sie, dass die Dateigröße pro Datei für das Hochladen von Dokumenten von Seiten service-bw derzeit auf 20 MB pro Datei beschränkt ist. Falls Sie größere Dateien hochladen müssen, bitten wir Sie, diese vorab aufzuteilen, oder sich mit der Baurechtsbehörde in Verbindung zu setzten.
  

Vorgegebene Dateistruktur

Die im folgenden Merkblatt „Dateistrukturen bei Einreichung von Bauvorlagen in elektronischer Form“ aufgeführten Vorgaben für die Dateistrukturen sind verbindlich, § 3 Abs. 3 Satz 2 LBOVVO. Anders benannte Bauvorlagen sind mangelhaft im Sinne von § 54 Abs. 1 LBO.

  • Jedes Schriftstück ist als ein PDF einzureichen, auch mehrseitige Schriftstücke.
  • Eine Bündelung mehrerer Schriftstücke in einem Multi-PDF ist nicht zulässig.
  • Jeder Plan ist als einzelnes PDF einzureichen, digitale Planmappen/Planhefte dürfen nicht als Multi-PDF eingereicht werden. Dabei ist unter „Schriftstück“ ein Textdokument zu verstehen (also klassischer Schriftverkehr und Formulare), unter „Plan“ jede Art von zeichnerischer Bauvorlage.
  • Die Dokumente sind entsprechend der in der Tabelle aufgeführten Vorgaben zu benennen. Dabei ist folgender Grundsatz einzuhalten:

    [Ordnungszahl]_[Bezeichnung]_[Jahr]_[Monat]_[Tag]_[Ort]_[Straße]_[HNr].pdf
      
  • Merkblatt "Dateistrukturen" herunterladen (247 KB)

Übermittlungswege

Für die Übermittlung der Bauvorlagen sind die dialoggeführten Prozesse über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de zu nutzen, die auch über die u. g. Links erreichbar sind (§ 3 Abs. 3 Satz 2 LBOVVO). Service‐BW ist ein Angebot des Landes Baden‐Württemberg. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat auf die Ausgestaltung des Antragsdialogs keinen Einfluss. 

Nicht zulässige Übermittlungswege führen zu keiner wirksamen Antragsstellung, die Daten werden gelöscht bzw. die Datenträger werden vernichtet.
  

Gewerbepark Breisgau

Für Bauvorhaben im Zuständigkeitsbereich des Zweckverbands Gewerbepark Breisgau setzen Sie sich bitte zur Abstimmung der Übermittlungswege direkt mit dem Zweckverband in Verbindung.

Wie Unterlagen nachgereicht werden

Sie haben einen digitalen Bauantrag gestellt und die Baurechtsbehörde verlangt weitere Unterlagen?

Dann müssen Sie diese ebenfalls über das Serviceportal des Landes service‐bw.de online nachreichen.

Unabhängig in welchem Verfahren der Bauantrag gestellt wurde, ist dies nur über die Leistung „Baugenehmigung beantragen“ und Auswahl der entsprechenden Bauortgemeinde möglich. 

Wie ein Antrag auf Ausnahme, Befreiung oder Abweichung gestellt wird

Da das Land für das sogenannte Bewilligungsverfahren keinen eigenen Dialog auf service‐bw anbietet, kann für den Bewilligungsantrag ersatzweise der Dialog für den Bauvorbescheid genutzt werden. Geben Sie dabei bitte im digitalen Antragsprozess unter der Ziffer 6 Bauvorhaben im Feld „Wie bezeichnen Sie Ihr Bauvorhaben“ an, dass es sich um einen Antrag auf Ausnahme, Abweichung oder Befreiung handelt, zum Beispiel "ANTRAG AUF BEFREIUNG Reduzierung der erforderlichen Stellplätze auf einen Stellplatz".

Ansicht im Portal mit diesem Beispiel:

Wie Bestuhlungspläne eingereicht werden

Da das Land für das Einreichen von Bestuhlungsplänen keinen eigenen Dialog auf service‐bw anbietet, kann für das Einreichen ersatzweise der Dialog für den Bauvorbescheid genutzt werden. Geben Sie dabei bitte im digitalen Antragsprozess unter der Ziffer 6 Bauvorhaben im Feld „Wie bezeichnen Sie Ihr Bauvorhaben“ an, dass es sich um die Einreichung von Bestuhlungsplänen handelt, zum Beispiel "EINREICHUNG BESTUHLUNGSPLÄNE für die Mehrzweckhalle".

Ansicht im Portal mit diesem Beispiel: