Informationen für Wirtschaft und Tourismus
Aktuell
- Überbrückungshilfen I - III, Neustarthilfe, November- und Dezemberhilfe
(Corona-Hilfen der Bundesregierung) - Übersicht über die offenen und geschlossenene Geschäfte und Einrichtungen
Die örtlich zuständigen Regierungspräsidien sind zuständige Behörde für die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen nach §§ 56, 57 und 58 IfSG.
Die Antragstellung sowie die Bearbeitung der Anträge nach § 56 Abs. 1 und Abs. 1a IfSG soll künftig über ein elektronisches Online-Verfahren abgewickelt werden.
Auf folgendem Portal könnten die Anträge voraussichtlich ab Anfang Mai 2020 gestellt werden:
www.ifsg-online.de
Auf dieser Internetseite finden sich weitere nützliche Informationen für Antragsteller.
Bitte wenden Sie sich hierzu an das Gesundheitsamt: corona@lkbh.de.