Onlinezugangsgesetz (OZG)

Umsetzung digitaler Bürgerdienste im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

Anträge und Erklärungen digital einreichen und bezahlen – ganz unabhängig der Öffnungszeiten? Video-Sprechstunde, Online-Terminreservierung, kurze Fragen unkompliziert via Chat klären?

Genau das steckt hinter digitalen Bürgerdienstleistungen und Leistungen für Unternehmen sowie der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz! Schritt für Schritt möchten wir unsere Dienstleistungen für Sie online, rechtskonform und sicher anbieten.

Die verschiedenen Leistungen werden über das Verwaltungsportal Service-BW angeboten – für Sie unkompliziert auch über unsere Internetseite erreichbar. Sobald ein Dienst digital verfügbar ist, finden Sie die Weiterleitung zum Online-Antrag jeweils direkt bei der Dienstleistung.
  

Das Serviceportal Baden-Württemberg - www.service-bw.de -  ist die gemeinsame E-Government-Plattform von Land und Kommunen für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen. Voraussetzung ist lediglich ein kostenfreies Servicekonto, das unkompliziert angelegt werden kann und mit dem Sie direkt mit uns als Behörde sicher Nachrichten austauschen und Anträge übermitteln können.

Das Serviceportal bietet folgende Funktionen:

  • Zuständigkeitsfinder für Verwaltungsleistungen in verschiedenen Lebenslagen
  • Prozessplattform zur elektronischen Abwicklung von Verwaltungsvorgängen
  • Servicekonto für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen
  • sicherer Nachrichtenaustausch und Übermittlung von Anträgen
  • Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr
  • zentraler E-Rechnungseingang
  • zentrales Planungsregister mit Informationen zu Planungsvorhaben

Servicekonto einrichten

Auch ohne eigenes Servicekonto bietet Service-BW umfangreiche Informationen zu Dienstleistungen und Zuständigkeiten der Verwaltungen. Mit eigenem Servicekonto ist es möglich, sicher mit der Behörde digital zu kommunizieren, Online-Anträge zu erstellen, Bescheide durch die Verwaltung online zu erhalten sowie je nach Möglichkeit diese auch direkt online zu bezahlen.

  

Das OZG kurz vorgestellt

Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ – kurz Onlinezugangsgesetz (OZG) – wurde durch den Bundestag beschlossen und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen vollständig digital und über sogenannte Verwaltungsportale anzubieten. Jede Verwaltungsleistung muss demnach unabhängig von Ort und Zeit barriere- und medienbruchfrei nutzbar sein.

  

Wappenlöwe in gelb-schwarz
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