Halterauskunft
Allgemeine Hinweise
- Wenn neue Kennzeichen benötigt werden: bitte reservieren Sie online einen Termin.
- Wenn die alten Kennzeichen beibehalten werden sollen:
Diesen Vorgang können Sie sowohl bei uns vor Ort durchführen lassen (Terminreservierung erforderlich) als auch per Post beantragen:
Bitte senden Sie die unten genannten Unterlagen mit gesicherter Zustellung (per Einschreiben)
an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Kfz-Zulassung, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg
- Bitte geben Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummer und ggf. Ihre E-Mail-Adresse an.
- Bitte schicken Sie keine Kennzeichen an die Kfz-Zulassung!
- Bitte legen Sie Ihren Unterlagen kein Bargeld bei!
Sie erhalten von uns eine Rechnung, wenn wir Ihre Unterlagen nach Erledigung per Post zurückschicken. - Bei Fragen können Sie uns unter 0761 2187-6333 erreichen.
Beschreibung
Sie wollen anhand des Kennzeichens den eingetragenen Fahrzeughalter ermitteln.
Benötigte Unterlagen
- schriftliche Anfrage mit ausführlicher Begründung unter Angabe des amtlichen Kennzeichens sowie des Tat- oder Schadenstages
- aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
Wichtige Informationen
Eine Halterauskunft kann nur erteilt werden, wenn diese zur Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen, die sich aus der Teilnahme am Straßenverkehr ergeben oder zur Erhebung einer Privatklage aufgrund im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt wird.
Rechtsgrundlage | § 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG) |
Kosten | 5,10 Euro |
Online | Terminreservierung |