Halterauskunft
Beschreibung
Sie wollen anhand des Kennzeichens den eingetragenen Fahrzeughalter ermitteln.
Benötigte Unterlagen
- schriftliche Anfrage mit ausführlicher Begründung unter Angabe des amtlichen Kennzeichens sowie des Tat- oder Schadenstages
- aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
Wichtige Informationen
Eine Halterauskunft kann nur erteilt werden, wenn diese zur Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen, die sich aus der Teilnahme am Straßenverkehr ergeben oder zur Erhebung einer Privatklage aufgrund im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt wird.
Rechtsgrundlage | § 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG) |
Kosten | 5,10 Euro |
Online | Terminreservierung |