Halterauskunft

Allgemeine Hinweise

       Bitte senden Sie die unten genannten Unterlagen mit gesicherter Zustellung (per Einschreiben)
       an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Kfz-Zulassung, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg

  • Bitte geben Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummer und ggf. Ihre E-Mail-Adresse an.
  • Bitte schicken Sie keine Kennzeichen an die Kfz-Zulassung!
  • Bitte legen Sie Ihren Unterlagen kein Bargeld bei!
    Sie erhalten von uns eine Rechnung, wenn wir Ihre Unterlagen nach Erledigung per Post zurückschicken.
  • Bei Fragen können Sie uns unter 0761 2187-6333 erreichen.

Beschreibung

Sie wollen anhand des Kennzeichens den eingetragenen Fahrzeughalter ermitteln.

Benötigte Unterlagen

  • schriftliche Anfrage mit ausführlicher Begründung unter Angabe des amtlichen Kennzeichens sowie des Tat- oder Schadenstages
  • aktuell gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass

Wichtige Informationen

Eine Halterauskunft kann nur erteilt werden, wenn diese zur Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen, die sich aus der Teilnahme am Straßenverkehr ergeben oder zur Erhebung einer Privatklage aufgrund im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt wird.

Rechtsgrundlage § 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Kosten 5,10 Euro
Online Terminreservierung