Mehr als 150 Jahre nach seiner Ausrottung ist der Biber selbstständig wieder in unsere Region zurückgekehrt und im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald heimisch geworden. Die anpassungsfähigen Nager gestalten mit Hilfe von Dämmen ihre Reviere und passen den Wasserstand eines Fließgewässers an ihre Bedürfnisse an. In seinem Revier errichtet der Biber mehrere Bauten als Wohn- und Fortpflanzungsstätte. Am auffälligsten sind die freistehenden Biberburgen. Als reiner Vegetarier ernährt sich der Biber im Sommer von über 300 Pflanzenarten wie Gräsern, Stauden, Kräutern und Wasserpflanzen. Im Winter zehrt er von den Fettreserven aus den Sommermonaten und frisst Rinde und Knospen von Bäumen, wozu er diese fällt.
An zahlreichen Flüssen und Bächen hat er sich Lebensräume geschaffen und Aufmerksamkeit erregt – nicht immer ohne Konflikte. Die meisten Konflikte entstehen dort, wo Mensch und Biber denselben, schmalen Uferstreifen nutzen. Hierdurch kann es durch Vernässung von Flächen, Aufstau des Gewässers oder Fällung von Bäumen zu Konflikten mit den Landnutzern kommen. Hier setzt das landesweite Bibermanagement an, um den Konflikten mit den Landnutzer/innen, dem Gewässerschutz oder naturschutzfachlichen Zielkonflikten mit maßgeschneiderten Einzelfall-Lösungen zu begegnen.
Der Biber ist als Art der Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie streng geschützt. Nach Paragraph 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, streng geschützte Arten zu stören, zu verletzen oder zu töten sowie deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen. Somit sind auch seine Bauten, wie Dämme und Uferröhren oder Burgen geschützt und dürfen nicht beeinträchtigt, verändert oder zerstört werden.