Arbeitsschutz
Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung
Der Betreiber einer Anlage zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken hat der zuständigen Behörde den Betrieb der Anlage nach § 3 Absatz 3 NiSV spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Für Anlagen, die am 31. Dezember 2020 bereits betrieben wurden, hat die Anzeige bis spätestens 31. März 2021 zu erfolgen.
Befindet sich ihre Anlage im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, kann das unten verlinkte Anzeige-Formular ausgefüllt per Post oder Mail an die Gewerbeaufsicht geschickt werden.
Aktualisierung: Vorschriften, die die Anforderungen zur Fachkunde betreffen, treten nun erst am 31. Dezember 2022 in Kraft.
Somit hat der Betreiber einer Anlage gemäß § 4 NiSV ab dem 31. Dezember 2022 sicherzustellen, dass Personen, die eine Anlage anwenden, über die erforderliche Fachkunde verfügen (dies gilt sowohl für neue als auch für bestehende Anlagen). Ab dem 31. Dezember 2022 sind den Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV Nachweise über die Fachkunde aller Personen, die die angezeigte Anlage anwenden, beizufügen (zuvor sind diese Nachweise nur auf ausdrückliches Verlangen der Behörde vorzulegen).
Kampfmittel
Arbeitszeitgesetz
Bauen und Sanieren
Asbest
Baustellen
Gefahrstoffe
Kampfmittel
Niederschlagswasser
Antrag und Merkblatt auf wasserrechtliche Erlaubnis für Niederschlagswasser
Ob ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis von Niederschlagswasser gestellt werden muss, ist in der Verordnung über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser des Umweltministeriums geregelt. Muss für einen Bauantrag ein Antrag gestellt werden, darf die Baufreigabe erst erfolgen, wenn die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist.
Fachbehörden und Verbände
Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
- www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de
- Formulare
(Abfallrecht, Arbeitsschutz, Arbeitszeitgesetz, Baurecht, Chemikalien-Klimaschutz, Gefahrstoff, Immissionsschutz, Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, Sprengstoffrecht, Strahlenschutz und Wasserrecht) - Merkblätter
(Abfallrecht, Arbeitsschutz, Chemikalienrecht, Mutterschutz, Sprengstoffrecht, Strahlenschutz und Wasserrecht)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua)
Verbände