Kinder- und Jugendschutz

Der Kinder- und Jugendschutz umfasst sowohl präventive Angebote und Leistungen, durch die Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen möglichst vorgebeugt werden soll, als auch intervenierende Maßnahmen beispielsweise in Fällen von Kindeswohlgefährdung.

Bei allen Angeboten und Hilfen steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Daran richtet sich das Handeln der Fachkräfte aus.

Die rechtlichen Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind in der deutschen Gesetzgebung vor allem in folgenden Normen verankert:

Im Einzelnen geht es darum:

  • Junge Menschen und Erziehende zu befähigen, mit Risiken umzugehen.
  • Kinder und Jugendliche präventiv vor Gefährdungen zu schützen.
  • Konkrete Gefährdungen, wie Vernachlässigung, psychische und körperliche Gewalt sowie sexueller Missbrauch, abzuwenden und Hilfen anzubieten.