Ausländerbehörde

im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

Ab 1. Mai sind digitale Passbilder erforderlich!

Ab 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Passbilder verwendet werden. Für Ihre elektronische Aufenthaltskarte und Ihren Reiseausweis werden ab 1. Mai 2025 nur noch Passbilder in digitaler Form akzeptiert. Ausgedruckte Passbilder (von Fotografen oder Fotoautomaten) sind nicht mehr zulässig.


Bitte achten Sie darauf, dass Sie ihr Passbild bei einem zertifizierten Fotodienstleister anfertigen lassen, der für die Erstellung digitaler Lichtbilder registriert ist. Hier können Sie nach zertifizierten Fotodienstleistern in Ihrer Region suchen, die digitale Lichtbilder erstellen:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um die uns zum 01.05.2025 bekannten Anbieter handelt. Diese Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
 
Wie funktioniert die Übermittlung des digitalen Passbildes an die Behörde?
Das Passbild wird vom Fotodienstleister verschlüsselt in eine sichere Cloud übertragen. Sie erhalten vom Fotodienstleister einen Data-Matrix-Code oder QR-Code. Diesen Code legen Sie bei der Behörde vor. Die Behörde kann über den Code das digitale Passbild aus der Cloud abrufen und für Ihr Ausweisdokument verwenden.

  

Neu ab 1. Mai 2025: Ausweisdokumente können per Post nach Hause geschickt werden

Ab dem 1. Mai 2025 können die elektronische Aufenthaltskarte und der Reiseausweis gegen jeweils eine Gebühr von 15 Euro per Post nach Hause geschickt werden. In diesem Fall entfällt die persönliche Abholung in der Ausländerbehörde. Voraussetzung für den Direktversand ist eine inländische Meldeanschrift. Der Direktversand der elektronischen Aufenthaltskarte ist bereits ab dem 16. Geburtstag möglich. Reiseausweise können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.​ Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsschreiben.

New from May 1, 2025: Residence documents can be sent home by postal service
From May 1, 2025, the electronic residence card and travel document can be sent home by postal service for a fee of €15. In this case, there is no need to pick them up in person at the immigration office. A domestic registered address is required. Postal delivery of the electronic residence card is possible from the age of 16. Postal delivery of the Travel document is possible from the age of 18.For further information, please see the attached information leaflet.

  

Änderung für ausländische Bürger aus Bad Krozingen ab 1. Januar 2025

Ab 1. Januar 2025 ist für ausländische Bürger, die in Bad Krozingen (mit Biengen, Hausen, Schlatt und Tunsel) wohnen, die Ausländerbehörde der Stadt Bad Krozingen zuständig.

Bitte wenden Sie sich ab dem 1. Januar 2025 wegen der Verlängerung Ihres Aufenthaltsdokumentes (Aufenthaltserlaubnis, Fiktionsbescheinigung, Duldung, Aufenthaltsgestattung) an die Ausländerbehörde der Stadt Bad Krozingen, Kirchstraße 9, 79189 Bad Krozingen. Sie benötigen dort einen Termin.