Veranstaltungen zum Kinderschutz

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald bietet fortlaufend Fortbildungen zum Kinderschutz für Fachkräfte und Ehrenamtliche an. Damit der Praxistransfer gelingen kann, stehen neben rechtlichen und methodischen Elementen praktische Abläufe im Vordergrund. Gestaltet und durchgeführt werden die Veranstaltungen durch Fachkräfte des Landratsamtes, die verschiedene Perspektiven auf den Kinderschutz mit- und einbringen.
Dies bildet die Grundlage für einen interdisziplinären Wissenstransfer.

Erstellung eines Gewalt-Schutzkonzeptes nach § 45 SGB VIII

Fachkräfte/Träger Kindertageseinrichtungen

Nachdem in den letzten Jahren der Fokus der Aufmerksamkeit auf mögliche Kindeswohlgefährdungen im familiär-häuslichen Bereich gelegt wurde, wird zunehmend der Schutz vor Gefahren innerhalb von Einrichtungen und der damit einhergehenden Entwicklung von Konzepten in den Blick genommen.
Die rechtliche Grundlage zur Erstellung eines einrichtungsinternen Gewalt-Schutzkonzeptes besteht bereits seit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes. Durch das in Kraft treten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz 2021 und der damit einhergehenden Neuformulierung des § 45 SGB VIII wurde diese bestehende rechtliche Grundlage weiter spezifiziert und verschärft. Die Erarbeitung und Umsetzung eines einrichtungsinternen Konzepts zum Schutz vor Gewalt wird nun explizit als Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII festgeschrieben. Thematisiert sollen dabei sowohl präventive als auch intervenierende Aspekte, wenn es um Machtmissbrauch, Übergriffe und Gewalt innerhalb der eigenen Institution geht.
Inhaltlich werden Arbeitshilfen vorgestellt und mögliche erste Schritte im Erarbeitungsprozess thematisiert. Zudem wird Hintergrundwissen zum Thema vermittelt.

Veranstaltung Erstellung eines Gewalt-Schutzkonzeptes nach § 45 SGB VIII
Format Online-Informationsveranstaltung
Zielgruppe Fachkräfte aus/Träger von Kindertageseinrichtungen im Landkreis
Nächste Termine folgen
Anmeldung Folgt

  

Kinderschutzbroschüren nach § 8a Abs.4 SGB VIII

Online-Informationsveranstaltungen

für Fachkräfte und Träger in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe wird der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in § 8a Absatz 4 Sozialgesetzbuch VIII definiert und bezieht sich auf alle junge Menschen bis zum 18. Lebensjahr. Darin finden sich vom Gesetzgeber festgelegte Verfahrensschritte, die bei Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung umgesetzt werden müssen. Die Broschüre "Gelingender Kinderschutz und Krisenintervention in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit" setzt hier an und zeigt Möglichkeiten des fachlichen Umgangs mit möglichen Kindeswohlgefährdungen im Kontext der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Zudem wird  das Thema "Jugendliche in Krisen" beleuchtet und thematisiert.
 
Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit übernehmen einen wichtigen Teil der Verantwortung indem Sie Rahmenbedingungen und Strukturen schaffen, die ein koordiniertes und professionelles Handeln der Fachkräfte und Mitarbeitenden ermöglichen.

Die Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit Fachkräften der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Trägervertretenden sowie Fachkräften des Jugendamtes Breisgau-Hochschwarzwald erarbeitet. Sie soll Fachkräften und Trägern Handlungssicherheit in den komplexen Fragestellungen des Kinderschutzes geben.

Veranstaltung Einführungsveranstaltung zur Broschüre „Gelingender Kinderschutz und Krisenintervention in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit"
Format Online-Informationsveranstaltung
Grundlage
Nächster Termin
  • Dienstag, 19. März 2024  von 10:00-11:30 Uhr
Kostenbeitrag Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Anmeldung Unten online

für Krippen, Kindergärten und Horte

Um wirksam auf mögliche Kindeswohlgefährdungen reagieren zu können, braucht es verantwortliche Erwachsene, die durch ein koordiniertes und professionelles Handeln frühzeitig Unterstützung anbieten. Im Rahmen der „AG- Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen“ wurde dieser Gedanke aufgegriffen und weiter konkretisiert. Das Ergebnis des Prozesses ist die Broschüre „Gelingender Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen- Leitfaden zum Vorgehen bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII“. Sie soll Unterstützung und Handlungssicherheit in den komplexen Fragestellungen des Kinderschutzes geben.
   
Die Online-Vorstellung richtet sich an alle die im System der Kindertageseinrichtung tätig sind (z.B. Träger, Leitungen, pädagogische Fachkräfte) und Interesse an der Broschüre und der Arbeit im Kinderschutz haben. Inhaltlich werden wesentliche Inhalte der Broschüre vorgestellt sowie Einblicke in relevante Arbeitshilfen für die Praxis gegeben.

Veranstaltung Einführungsveranstaltung zur Broschüre „Gelingender Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen - Leitfaden zum Vorgehen bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII"
Format Online-Informationsveranstaltung
Zielgruppe Träger von / Fachkräfte aus Krippen, Kindergärten und Horten im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Grundlage
Nächste Termine
  • Donnerstag, 13. Juni 2024 von 15:00-16:30 Uhr 
  • Donnerstag, 19. September 2024 von  16:00-17:30 Uhr 
Kostenbeitrag Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Anmeldung folgt

Zur Veranstaltung

für Schulen und die Schulsozialarbeit

  

Fortbildungen zum Kinderschutz

Krippen und Kindergärten

Als pädagogische Fachkraft einer Kindertageseinrichtung lernen Sie Familien mit unterschiedlichen Bedürfnissen, Erziehungsvorstellungen und Erfahrungen kennen. Sie sind Ansprechperson für vielseitige pädagogische Fragestellungen und erhalten Einblicke in Familien.
Häufig entstehen vertrauensvolle Beziehungen zu den Kindern und deren Eltern, die es ermöglichen, auf die Bedürfnisse individuell einzugehen. Wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, dann sind Sie oft die erste Person außerhalb der Familie, die dies wahrnimmt. Es ist wichtig, diese Signale zu (er)kennen und im Sinne des Kinderschutzes kompetent darauf reagieren zu können.

Die Fortbildung informiert über mögliche Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung und soll Sicherheit im Handeln vermitteln. Damit der Transfer in die Praxis gelingen kann, stehen praktische Abläufe im Vordergrund.

Veranstaltung Ganztägige Fortbildung „Kindeswohlgefährdung erkennen- kompetent handeln"
Zielgruppe Fachkräfte aus Krippen und Kindergärten im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Nächste Termine
  • Mittwoch, 10. April 2024
  • Montag, 21. Oktober 2024
Ort Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Jugendamt
Berliner Allee 3, 79114 Freiburg
Raum Kandel, 6. OG
Kosten Diese Fortbildung ist kostenfrei.
Anmeldung Unten online für den 10. April, allerdings nur noch auf die Warteliste.

Informationen zur Veranstaltung



Offene Kinder- und Jugendarbeit

Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist eine wichtige Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche im Schulalter und darüber hinaus. Durch den zum Teil engen Kontakt können in der pädagogischen Praxis vertrauensvolle Beziehungen entstehen, die es jungen Menschen erleichtert, über persönliche Problem- und Gefährdungslagen zu sprechen.       
Somit bietet dieses Tätigkeitsfeld Chancen und Möglichkeiten, im Sinne des Schutzauftrages für das Wohl junger Menschen tätig zu sein und dazu beizutragen, die gefährdende Lebenslage in Zusammenarbeit mit dem jungen Menschen und den Erziehungsberechtigten abzuwenden.         

Die Fortbildung informiert über Gefährdungslagen im Kindes- und Jugendalter und gibt Orientierung in Bezug auf die Einschätzung und fachlichen Bewertung möglicher Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung. Damit der Transfer in die Praxis gelingen kann, stehen praktische Abläufe im Vordergrund.

Veranstaltung Ganztägige Fortbildung „Kindeswohlgefährdung erkennen- kompetent handeln"
Zielgruppe Fachkräfte der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Nächster Termin Dienstag, 19. November 2024
Ort Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Jugendamt
Berliner Allee 3, 79114 Freiburg
Raum 6.10
Kosten Diese Fortbildung ist kostenfrei.
Anmeldung Anmeldemöglichkeit folgt

Horte

Der Hort nimmt bei der Erkennung möglicher Kindeswohlgefährdungen eine besondere Rolle ein. Durch den engen und regelmäßigen Kontakt können die Fachkräfte eine mögliche Kindeswohlgefährdung entweder frühzeitig erkennen oder junge Menschen vertrauen sich den Fachkräften an. Somit bietet dieses Tätigkeitsfeld Chancen und Möglichkeiten, im Sinne des Schutzauftrages für das Wohl junger Menschen tätig zu sein und dazu beizutragen, die gefährdende Lebenslage in Zusammenarbeit mit dem jungen Menschen und den Erziehungsberechtigten abzuwenden.

Die Fortbildung informiert über mögliche Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung und gibt Orientierung in Bezug auf die Einschätzung und fachlichen Bewertung. Damit der Transfer in die Praxis gelingen kann, stehen praktische Abläufe im Vordergrund.

Veranstaltung Ganztägige Fortbildung „Kindeswohlgefährdung erkennen- kompetent handeln"
Zielgruppe Fachkräfte aus Horten im Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald
Nächster Termin Montag, 23. September 2024
Ort Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Jugendamt, Berliner Allee 3
79114 Freiburg
Raum 6.10 (Kandel)
Kostenbeitrag Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung Folgt

Ehrenamt und Vereine

Vereine und Verbände mit Kinder- und Jugendarbeit aus den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit, leisten als zentrale Orte für außerschulische Bildung und Freizeitgestaltung einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Um der damit verbundenen Verantwortung gerecht zu werden, ist es gerade dort wichtig, ein geschultes Auge für riskante Situationen zu entwickeln.
 
Jugend- oder Übungsleitende verbringen regelmäßig Zeit mit jungen Menschen und bauen oft eine emotionale Beziehung zu ihnen auf. Sie werden zur Vertrauensperson und haben damit auch eine große Verantwortung. Der Vorstand eines Vereines oder einer Organisation ist Ansprechpartner für vielerlei Anliegen. Dabei wird der Kinderschutz im Verein immer wichtiger. Um diesem gerecht zu werden, sind Präventions- und Schutzkonzepte sinnvoll.
 
Um Verantwortliche bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen, werden die Teilnehmenden zu folgenden Themen informiert und sensibilisiert:

  • Was ist Kindeswohlgefährdung?
  • Erkennen von sexueller Gewalt
  • Nähe und Distanz in der Jugendarbeit
  • Was tun bei Unsicherheit oder einem mulmigen Bauchgefühl?
  • Welche Präventionsmöglichkeiten gibt es?
  • Was bietet ein Präventions- und Schutzkonzept in unserem Verein oder unserer
    Organisation?
  • Wie erstellen wir ein solches Konzept und wie gelingt die Umsetzung?
Veranstaltung Kinderschutz in Vereinen und Jugendverbänden
Zielgruppe Ehrenamtlich- und nebenamtlich Tätige in Vereinen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Nächster Termin Samstag, 15. Juni 2024
Ort Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Jugendamt
Berliner Allee 3, 79114 Freiburg
Raum 6.10
Kosten Diese Fortbildung ist kostenfrei.
Anmeldung Folgt

Kindertagespflege

Ganztägige Fortbildung „Kindeswohlgefährdung erkennen- kompetent handeln“

Als Kindertagespflegeperson lernen Sie viele Familien mit unterschiedlichen Bedürfnissen, Erziehungsvorstellungen und Erfahrungen kennen. Sie sind Ansprechpartner und Ansprechpartnerin für vielseitige pädagogische Fragestellungen und erhalten Einblicke in Familiensysteme. Häufig entstehen vertrauensvolle Beziehungen, die dem Tageskind und seiner Familie zugutekommen.
Wenn Eltern jedoch Verhaltensweisen zeigen, die das Wohl des Kindes gefährden können, erhalten Sie durch die Nähe zur Familie auch darüber Informationen. In solch einem Fall kommt Ihnen eine entscheidende Bedeutung zu. Sie sind oft die erste Person außerhalb der Familie, die Signale empfängt, wenn es dem Kind nicht gut geht. Es ist wichtig, diese Signale zu kennen und wahrzunehmen und im Sinne des Kinderschutzes kompetent darauf reagieren zu können.      

Die Fortbildung informiert über mögliche Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung und soll Sicherheit im Handeln vermitteln. Zudem wir die Frage aufgegriffen, wie im Falle einer möglichen Kindeswohlgefährdung die Zusammenarbeit mit der Fachberatung Kindertagespflege gestaltet werden kann.

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist eine wichtige Anlaufstelle für junge Menschen. Durch den z.T. engen Kontakt können in der pädagogischen Praxis vertrauensvolle Beziehungen entstehen, die es jungen Menschen erleichtert, über persönliche Problem- und Gefährdungslagen zu sprechen.           
Somit bietet dieses Tätigkeitsfeld Chancen und Möglichkeiten, im Sinne des Schutzauftrages für das Wohl junger Menschen tätig zu sein und dazu beizutragen, die gefährdende Lebenslage in Zusammenarbeit mit dem jungen Menschen und den Erziehungsberechtigten abzuwenden.         

Die Fortbildung informiert über Gefährdungslagen im Kindes- und Jugendalter und gibt Orientierung in Bezug auf die Einschätzung und fachlichen Bewertung möglicher Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung. Damit der Transfer in die Praxis gelingen kann, stehen praktische Abläufe im Vordergrund.


 

Koordinationsstelle Kinderschutz

Lisa Schneider / Lea Gruner

E-Mail lisa.schneider@lkbh.de / lea.gruner@lkbh.de

Telefon 0761 2187-2627 /-2624

Unsere Aufgaben:

  • Vermittlung von Vereinbarungen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
    nach § 8a und § 72a SGB VIII
  • Planung und Durchführung von Fortbildungen zum Kinderschutz
  • Weiterentwicklung von Qualitätsstandards im Kinderschutz
  • Konzeptionsentwicklung für professionsübergreifender Kooperationsvereinbarungen