Wer ist die ALB?​

Die Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (ALB) nimmt die Aufgaben  des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger wahr. Die ALB ist zuständig dafür, dass beispielsweise die Haus-, Bio- und Papierabfälle aus dem Landkreis rechtzeitig abgeholt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Zudem kümmert sich die ALB auch um die Recyclinghöfe und Grünschnitt-Sammelstellen im Landkreis. Eine weitere Aufgabe der ALB ist es, Entsorgungsmöglichkeiten, also Deponien, für Erdaushub und mineralischen Bauschutt zu schaffen.

Warum wird die Deponie Weinstetten geplant?

Bis Ende 2017 stand für die Entsorgung von mineralischem Bauschutt aus dem Landkreis und der Stadt Freiburg die Baureststoffdeponie in Merdingen zur Verfügung. Die ALB konnte dort über viele Jahre mineralischen Bauschutt aus dem Landkreis und der Stadt Freiburg ablagern. Diese Deponie ist jedoch inzwischen endgültig verfüllt, das heißt, sie hat ihre maximale Kapazität erreicht. Zudem liegt sie in einem Steinbruch, der noch im aktiven Betrieb ist, so dass in absehbarer Zeit keine Erweiterung möglich sein wird. Daher hat sich die ALB auf die Suche nach einem neuen Standort gemacht und dabei eine geeignete Fläche im Bereich „Weinstetten“ – in unmittelbarer Nähe des Gewerbeparks Breisgau in Eschbach – ermittelt. Dort soll nun in den kommenden Jahren der nicht weiter verwertbare mineralische Bauschutt aus Stadt und Landkreis deponiert werden.

Wer plant, baut und betreibt?

Hauptverantwortlich für Planung, Bau und Betrieb ist die ALB. Im Auftrag der ALB unterstützen verschiedene Planungs- und Gutachterbüros die Planung maßgeblich. Nach der Genehmigung der Deponie ist die ALB auch Genehmigungsinhaberin und bleibt letztlich verantwortlich für die gesamte Deponie. Bau und Betrieb werden dann im Auftrag der ALB durch die Firma Knobel bzw. deren Tochterfirma WEG (Weinstetter Entsorgungsgesellschaft) durchgeführt. Die Firma Knobel ist eine mittelständische Baufirma mit Sitz in Hartheim und zudem Eigentümerin des Deponiegrundstücks. Die Tochterfirma WEG hat ihren Sitz in Eschbach.

Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?

Für den Bau und Betrieb einer Deponie ist ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren erforderlich. Der Antragsteller in diesem Verfahren ist der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, genauer gesagt die ALB als Eigenbetrieb des Landkreises. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Freiburg, welches auch die Überwachungsbehörde für Bau und Betrieb sein wird.

Wie wird die Deponie gebaut?

Der gesamte Standort umfasst eine Fläche von rund 10,5 Hektar, das entspricht rund 15 Fußballfeldern. Eine solche Deponie wird zunächst mit einer sogenannten Basisdichtung versehen – eine Art „Auffangwanne“ – so dass keine Schadstoffe aus der Deponie ins Grundwasser sickern können. Dafür wird zunächst eine einen Meter dicke Schicht aus schwer durchlässigem Bodenmaterial, die sogenannte „technische Barriere“, auf dem tragfähigen Untergrund aufgebracht. Sie bietet eine zusätzliche Sicherheit für den Schutz des Grundwassers. Darüber folgt eine zweilagige Asphaltabdichtung von zehn Zentimetern Stärke, die absolut wasserdicht ist. Zur Entwässerung dient eine 50 Zentimeter dicke Kiesschicht. Diese Schichten bilden die schützende Basis, auf der dann der eigentliche Abfall deponiert wird. Derzeit ist geplant, die Deponiebasis in fünf Abschnitten zu bauen.

Welche Kosten entstehen und wer trägt diese?

Nach aktuellem Stand rechnet die ALB mit Baukosten in Höhe von rund 45 Millionen Euro und mit Betriebskosten von rund 35 Millionen Euro. In dieser Summe finden sich die gesamten Kosten für Bau, Betrieb, Rekultivierung und Nachsorge der Deponie. In den kommenden Monaten wird die Deponieplanung noch detaillierter ausgearbeitet und in diesem Rahmen konkretisieren sich die Kostenberechnungen weiter. Die so berechneten Gesamtkosten für die Deponie werden durch Gebühren finanziert. Diese Gebühren werden kostendeckend kalkuliert und sind von den Benutzern der Deponie zu entrichten.

Warum an diesem Standort?

Der Standortauswahl ist ein Suchverfahren der ALB vorangegangen. Dieses hatte den Standort Weinstetten zum Ergebnis. Die wesentlichen Kriterien waren dabei folgende:

  • Die Fläche sollte im Bereich der „Rheinschiene“ liegen, da dort die weitaus größten Mengen an Bauschutt zu erwarten sind.
  • Der Standort muss bereits eine Vorbelastung aufweisen (z.B. Altablagerung, Verfüllung, Abgrabung, etc.).
  • Es sollte ein Mindestablagerungsvolumen von 500.000 Kubikmetern verfügbar sein.
  • Der Standort muss verkehrlich gut erreichbar sein und einen ausreichenden Abstand zur nächsten Bebauung aufweisen.

Der Bericht zum Standortsuchverfahren ist auf der Homepage unter dem Punkt Scoping-Unterlagen eingestellt.

Was wird auf der Deponie abgelagert?

Für eine Bauschuttdeponie kommt eine Vielzahl an verschiedenen Abfallstoffen in Frage, man spricht von Abfällen der Deponieklasse I nach Deponieverordnung (DepV). Hierzu zählen unter anderem:

  • Fliesen, Sanitärkeramik, Rigipsplatten
  • Bims-, Gasbeton- und Glasbausteine
  • Strahlsande und Schlacken (z.B. aus alten Zwischenbodenisolierungen)
  • Putz- und Mörtelreste
  • Belastete Böden (z.B. Schwemmfächer oder Ölunfälle)
  • Asbest und mineralische Dämmwollen
  • Kontaminierte Baureststoffe (z.B. Abbruch von Altstandorten)

Wie lange ist die Laufzeit der Deponie?

Unsere aktuellen Prognosen gehen von einer gesamten Deponielaufzeit von ca. 35-40 Jahren aus.

Was passiert, wenn die Deponie vollständig verfüllt ist?

Ist die Deponie verfüllt, wird sie rekultiviert. Dafür wird sie zunächst von oben sorgfältig mit einer Kunststoffdichtungsbahn abgedichtet, so dass kein Wasser mehr in den Deponiekörper eindringen kann. Auf diese Oberflächenabdichtung wird dann eine Rekultivierungsschicht aus Boden von mindestens einem Meter Dicke aufgebracht. Dort entsteht im Anschluss an die Deponienutzung eine Wiesenlandschaft mit Hecken und Bäumen. Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) regelt die Rekultivierung und ist Teil der Deponiegenehmigung.
 
Die Rekultivierung erfolgt nicht in einem Zuge für die gesamte Deponiefläche, sondern abschnittsweise. Sobald ein Teilabschnitt verfüllt ist, wird dieser zeitnah rekultiviert. Derzeit ist geplant, die Deponie in insgesamt fünf Bauabschnitten auszubauen und wieder zu rekultivieren.
 
Ist die gesamte Deponie dann nach einer Nutzungszeit von rund 35 bis 40 Jahren rekultiviert, ist es geplant, die Fläche (in Teilbereichen) für die Bevölkerung zugänglich zu machen. Daher sind auf der Kuppe des rund 38 Meter hohen Hügels bereits Rastplätze vorgesehen. Wie diese Rastplätze letztendlich aussehen werden, ist Gegenstand zukünftiger detaillierterer Planungen.

Wie geht man mit gefährlichen Abfällen, wie Asbest oder KMF (Glaswolle und Steinwolle), um?

Asbest und (ältere) KMF (Künstliche Mineralfasern) gehören zu den sogenannten „gefährlichen Abfällen“; bei Abbruch, Transport und Ablagerung ist daher besondere Vorsicht geboten. KMF sind die meist gelben Dämmstoffe, die beispielsweise bei der Isolierung von Hausdächern eingesetzt werden.

Die Herstellung und das Inverkehrbringen von Asbest sind in Deutschland seit 1993 verboten. Nichtsdestotrotz sind immer noch viele Baustoffe aus Asbest im Umlauf, beispielsweise aus Häusern, die in den 1960er und 1970er Jahre gebaut und bislang noch nicht saniert wurden. Insofern ist es wichtig, auch für diese Stoffe eine adäquate Entsorgungsmöglichkeit vorzuhalten.
 
Dies ist auf einer Bauschuttdeponie wie der geplanten Deponie Weinstetten der Fall. Diese Abfälle müssen absolut staubdicht und reißfest verpackt angeliefert werden, wofür im Regelfall bereits auf der Baustelle spezielle Säcke verwendet werden (sogenannte Big Bags). Nach dem vorsichtigen Abladen werden die Big Bags dann zeitnah mit Erde oder Bauschutt überdeckt, so dass die gefährlichen Fasern zu keiner Zeit freigesetzt werden können. So ist eine Entsorgung sichergestellt, die für Mensch und Umwelt keine Gefahr darstellt.

Wie wird sichergestellt, dass nur zugelassene Abfälle abgelagert werden?

Damit wirklich nur solche Abfälle auf die Deponie gelangen, die dort auch hingehören, gibt es ein spezielles Freigabeverfahren. Abgesehen von Kleinmengen, sind geplante Anlieferungen zur Deponie vorab bei der ALB schriftlich anzumelden. Bei dieser Anmeldung sind u.a. Abfallart, Menge, Herkunft, Abfallerzeuger und Transporteur zu nennen; im Regelfall sind chemische Analysen des Materials beizulegen. Die ALB prüft diese Unterlagen und gibt sie nur dann frei, wenn das Material den Anforderungen der Deponie entspricht. Erst nach erfolgter Freigabe darf das Material angeliefert werden und wird vor Ort vor der Annahme durch den Deponiewart nochmals in Augenschein genommen.

Wer darf anliefern?​

Auf der Deponie dürfen mineralische Bauabfälle aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und dem Stadtgebiet Freiburg angeliefert werden. Entscheidend für die Anlieferung von Abfällen ist immer, wo der Abfall anfällt, und nicht die Herkunft des Erzeugers oder des Transporteurs. So dürfte beispielsweise auch eine Baufirma aus einem anderen Landkreis auf der Deponie anliefern, sofern sich die Baustelle, von welcher der Bauschutt stammt, im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald oder in der Stadt Freiburg befindet.

Warum darf auch aus dem Stadtgebiet Freiburg angeliefert werden?

Stadt und Landkreis pflegen seit vielen Jahren eine enge Kooperation auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft. So hat der Landkreis beispielsweise in den Jahren 1997 bis 2004 seinen Restmüll aus dem Breisgau und dem Markgräflerland auf der Freiburger Deponie Eichelbuck entsorgt. Bioabfälle aus der Stadt und dem Landkreis werden beide in der Vergärungsanlage der Reterra im Freiburger Industriegebiet Nord verwertet. Im Gegenzug liegt die Abfallbehandlungsanlage TREA Breisgau, in der seit 2005 u.a. die Restabfälle aus Freiburg und dem Landkreis thermisch verwertet werden, im Gewerbepark Breisgau, also im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Im Rahmen dieser langjährigen Kooperation hat sich der Landkreis verpflichtet, Entsorgungsmöglichkeiten für den mineralischen Bauschutt aus Stadt und Landkreis zu schaffen.

Wie wird das Grundwasser geschützt?

Damit von der Deponie keine Gefahr für das Grundwasser ausgeht, ist sie mit einer hochwertigen Basisdichtung ausgestattet. Dabei wird zunächst unter der Deponiefläche eine dichte Bodenschicht angelegt. Diese mindestens einen Meter dicke Bodenschicht nennt man „technische Barriere“, sie dient als zusätzliche Sicherheit unterhalb der eigentlichen Dichtung. Im Fall der Deponie Weinstetten ist als Dichtung über der technischen Barriere eine zehn Zentimeter starke, absolut wasserdichte Asphaltschicht geplant. Über der Dichtung folgt dann die Entwässerungsschicht. Diese kann man sich als eine Schicht aus grobem Kies mit darin liegenden und gelochten Kunststoffrohren vorstellen. Darüber wird dann der angelieferte Bauschutt abgelagert.
 
Regnet es nun auf die Deponie, so sickert das anfallende Niederschlagswasser durch die Abfälle. Dabei kann es Belastungen aufnehmen, die in den abgelagerten Materialien enthalten sind. Dieses Wasser, man spricht von Deponiesickerwasser, kann jedoch nicht durch die wasserdichte Asphaltschicht sickern und wird daher in der darüber liegenden Entwässerungsschicht gesammelt und aus der Deponie nach außen abgeleitet. In einem großen unterirdischen Speicherbecken wird es zunächst zwischengespeichert und anschließend über eine Leitung der kommunalen Kläranlage zur Behandlung zugeführt.
 
Ist die Deponie vollständig verfüllt, wird diese mit einer Oberflächenabdichtung ausgestattet. In Weinstetten ist geplant, die Deponie mit einer sogenannten Kunststoffdichtungsbahn nach oben hin abzudichten. Das sind dicke Kunststofffolien, die in einzelnen Bahnen über den Deponiekörper gelegt und miteinander verschweißt werden. Auf diese Weise ist die verfüllte Deponie am Ende „eingepackt“ in eine Basisdichtung aus Asphalt und eine Oberflächenabdichtung aus einer Kunststoffdichtungsbahn. Auf die Oberflächenabdichtung wird dann eine Bodenschicht von mindestens einem Meter Stärke aufgebracht („Rekultivierungsschicht“), die anschließend begrünt wird.

Was ist mit dem Naturschutz? Ist ein Ausgleich für die betroffenen Flächen geplant?

Die Deponiefläche befindet sich im Vogelschutzgebiet „Bremgarten“. Daher gibt es für die Fläche bereits eine Anzahl an Untersuchungen aus der jüngeren Vergangenheit, die erforscht haben, welche schützenswerten Tier- und Pflanzenarten auf der Fläche heimisch sind. Darüber hinaus hat die ALB seit Sommer 2017 eigene Kartierungen beauftragt. Die wichtigsten zu nennenden Vogelarten sind Orpheusspötter, Goldammer und Dorngrasmücke. Auch die Zauneidechse, die italienische Schönschrecke und verschiedene Bienen- und Schmetterlingsarten haben in der Gegend des geplanten Deponiestandorts ihr Habitat gefunden. Zu ihrem Schutz sind auf der Vorhabenfläche umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen notwendig, wenn Eingriffe in ihren Lebensraum geplant sind.
 
Ein Fachbüro hat die Ergebnisse der Kartierungen bewertet und einen sogenannten Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) erstellt. Dieser schreibt konkret vor, wie die Fläche so zu gestalten ist, dass die geplanten Eingriffe in die Natur, welche Bau und Betrieb der Deponie mit sich bringen, durch entsprechende Maßnahmen zumindest ausgeglichen werden. Wichtig ist dabei, dass zunächst der Ausgleich erfolgen muss und erst dann der Eingriff durchgeführt werden darf. So ist sichergestellt, dass es für die betroffenen Tierarten immer Ausweichmöglichkeiten gibt. Die neugestalteten Biotope müssen mindestens die gleiche Qualität aufweisen wie die durch die Deponie beeinträchtigten Flächen, im besten Fall bieten sie sogar bessere Lebensbedingungen. Die Ausgleichsplanung sieht insgesamt eine Wiesenlandschaft vor, die durch Heckenstrukturen und Einzelbäume ergänzt wird.

Der erstellte LBP wird ein Teil der Deponiegenehmigung sein, die Umsetzung wird durch einen sogenannten ökologischen Baubegleiter überwacht.

Wie viel Verkehr ist zu erwarten?

Das Thema Verkehr, insbesondere der Schwerverkehr mit LKW, ist immer ein sensibles Thema – gerade in einer Region, die bereits vorbelastet ist. Aus diesem Grund hat die ALB ein Verkehrsgutachten beauftragt, das auch Teil des Genehmigungsantrags ist. Das derzeitige Verkehrsaufkommen am geplanten Standort ist – aufgrund der Restauskiesung und Wiederverfüllung der Kiesgrube – bereits geprägt von einem Anlieferverkehr, der mit dem der geplanten Deponie vergleichbar ist. Auch der naheliegende Gewerbepark Breisgau und die ortsansässigen Unternehmen tragen zum Verkehrsgeschehen vor Ort bei.
 
Den Schwerlastverkehr für die Kiesgrube wird es mit Baubeginn nicht mehr geben. Stattdessen wird der Deponiebau und -betrieb vor allem LKW- aber auch PKW-Verkehr erzeugen. Das Verkehrsgutachten geht davon aus, dass das Verkehrsaufkommen bei der Erstellung des ersten Bauabschnitts mit der gesamten Infrastruktur für die Deponie (Wegesystem, Waage, Personalräume, Sickerwasserspeicherbecken, usw.) in etwa gleich hoch sein wird wie in den letzten Jahren der Kiesgrubenverfüllung.
 
Bei der Errichtung aller weiteren Bau- und Rekultivierungsabschnitte wird es parallel einen Baubetrieb und einen Entsorgungsbetrieb geben. Die Baumaßnahmen werden im Vergleich zum ersten Abschnitt jedoch deutlich kleiner ausfallen, denn die Infrastruktur steht ja bereits. Deshalb geht das Verkehrsgutachten davon aus, dass sich schon dann der Verkehr reduzieren wird. Beim reinen Deponiebetrieb, der knapp zwei Drittel der Deponielaufzeit ausmachen wird, wird sich der Verkehr – immer im Vergleich zum aktuellen Anlieferverkehr der Kiesgrubenverfüllung – deutlich reduzieren. Detaillierte Aussagen und Zahlen finden Sie im Verkehrsgutachten.
 
Darüber hinaus sind sowohl die ALB als auch die Weinstetter Entsorgungsgesellschaft (WEG), die für Bau und Betrieb zuständig sein wird, bestrebt, die Ortsdurchfahrten der Anliefergemeinden bestmöglich zu schonen. Dies kann beispielsweise durch eine zielführende Beschilderung der Anfahrt und durch Hinweise für die Öffentlichkeit geschehen, aber auch ganz konkret durch die Anfuhr der erforderlichen Baumaterialien für die Errichtung der Deponie über die Autobahn, wo es sinnvoll möglich ist. Was nicht möglich sein wird, ist eine bindende Anweisung zur Nutzung der Autobahnzufahrt für „normale“ Anlieferer, da die Straßen im Rahmen der Straßenverkehrsordnung frei nutzbar sind.

Die Deponie in Zahlen

Gesamtfläche: ~10,5 Hektar
Basisabdichtung: ~7,5 Hektar Asphaltabdichtung (gesamte Basis DK I Deponie)
Oberflächenabdichtung: ~8 Hektar Kunststoffdichtungsbahn
Rekultivierung: mind. 1 m Rekultivierungsboden, Errichtung einer Graslandschaft mit Heckenstrukturen und Einzelbäumen
Maximale Deponiehöhe: ~ 38 m über Straßenniveau (L 134)
Deponievolumen: ~1 Million Kubikmeter Bauschutt und 100.000 Kubikmeter Erdaushub
Anliefermengen: ~30.000 Kubikmeter (50.000 Tonnen) pro Jahr im Durchschnitt
Deponielaufzeit: ~ 35-40 Jahre
Baukosten: ~45 Millionen Euro Gesamtbaukosten (Stand 2020)
Betriebskosten: ~35 Millionen Euro Gesamtbetriebskosten (Stand 2020)